Die Stadt Salzgitter beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (nachfolgend "NRettDG"), einen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfalltransporte, qualifizierter Krankentransport und Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes) sowie der teilweisen Stellung/Unterhaltung der hierzu benötigten Rettungswache und Vorhaltung der hierzu benötigten Fahrzeuge zu vergeben. Vergeben wird die Durchführung von Notfalltransporten mittels Notfallkrankentransportwagen (NKTW), des qualifizierten Krankentransportes mittels Krankentransportwagen (KTW) sowie aus Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes.
Die Stadt Salzgitter (nachfolgend: "Aufgabenträger") ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 NRettDG Trägerin des bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie führt im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Aufgabenträger das gegenständliche Vergabeverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 Nr. 2, 5 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, Satz 2 NRettDG durch, um Dritte mit der Durchführung von Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes im Wege eines Dienstleistungsauftrages zu beauftragen. Diese Leistungen umfassen gemäß § 2 Abs. 2 NRettDG - Notfalltransporte mittels eines Notfallkrankentransportwagens (NKTW), - den qualifizierten Krankentransport sowie - Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes (Spitzenabdeckung und Großschadensrettung). Art und Umfang: Vorhaltung Regelrettungsdienst: - "KTW 1" (insgesamt 47,0 Wochenstunden) - "KTW 3" (insgesamt 56,0 Wochenstunden) - "KTW 6" (insgesamt 85,5 Wochenstunden) - NKTW 1 (insgesamt 168 Wochenstunden) sowie folgende Transportkomponenten des erweiterten Rettungsdienstes - Stellung und Besetzung von insgesamt 2 KTW
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.