Herstellung einer Lärmschutzwand der Linie 8
Die folgende Lärmschutzwand ist zu errichten: LSW 7 - Südseite von Blockener Straße bis Stuhrer Landstraße von Stat. 5,3+78,00 bis Stat. 5,6+42,000 Länge: 264 m Regelhöhe: 1,50 m über SOK Die Lärmschutzwand verläuft grundsätzlich parallel zur Gleisachse. Der Regelabstand zwischen Gleisachse und Vorderkante Lärmschutzwand beträgt 3,20 m. Im Bereich der Lärmschutzwand befinden sich 4 Fahrleitungsmaste, die zwischen Gleis und Lärmschutzwand angeordnet werden. Zur Einhaltung des Mindestabstandes von 0,40 m zwischen Mast und LSW wird der Abstand der LSW zur Gleisachse in diesen Teilbereichen auf 3,40 m vergrößert. Alle Wände werden aus Aluminiumwandelementen zwischen Stahlpfosten hergestellt.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.