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Projekt-ID: #VgV_Rosenstein_MPM

Stuttgart Rosenstein - Europaquartier und Rosensteinquartier inkl. Gleisbogenpark - Multiprojektmanagement

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08.08.25 Frist

Projektbeschreibung

Stuttgart Rosenstein ist ein innerstädtisches Stadtentwicklungsprojekt auf einem 85 ha großen Areal mit der Vision Leben, Arbeiten und Wohnen zu verbinden. Dieses Areal erstreckt sich zwischen Hauptbahnhof im Süden, Nordbahnhofviertel und Presselstraße im Westen, Rosensteinpark im Norden und Schlosspark im Osten. Das Gebiet liegt im Norden der Stuttgarter Innenstadt, an der Grenze zwischen den Stadtbezirken Stuttgart Nord, Stuttgart Ost und Bad Cannstatt. Auf diesem Areal befinden sich aktuell der oberirdische Kopfbahnhof (Hauptbahnhof) und die Gleisflächen. Mit der Inbetriebnahme von S21, dem unterirdischen Durchgangsbahnhof, werden diese Gleisflächen und der Kopfbahnhof nicht mehr benötigt. Die Planungen zum Projekt Stuttgart Rosenstein basieren auf dem am 17. Oktober 2023 vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschlossenen Rahmenplan Stuttgart Rosenstein, der aus dem internationalen offenen Städtebauwettbewerb Stuttgart Rosenstein „Ideen für den neuen Stadtteil“ entwickelt wurde. Zur Einleitung der Bebauungsplanverfahren für das Europa- und Rosensteinquartier werden derzeit die Aufstellungsbeschlüsse vorbereitet bzw. wurde dieser bereits für das Teilgebiet A2 in den Gemeinderat eingebracht. Das Areal wird in drei Gebiete aufgeteilt: Europaquartier als sog. A-Gebiet, Rosenstein als sog. B-Gebiet samt Gleisbogenpark, Maker City als sog. C-Gebiet. Die Gebiete A2, A3 und B inkl. Gleisbogenpark stellen hierbei den Gegenstand des Verfahrens dar. Das Europaquartier besteht aus dem Teilgebiet A2 und dem Sonderbaustein A3. Das 10 ha große Areal des Europaquartiers wird durch das bestehende und nördlich gelegene Europaviertel, der Wolframstraße in Richtung Nordosten, dem Mittleren Schlossgarten und dem neuen Bahnhof im Südwesten am Manfred-Rommel-Platz gesäumt. Die Athener Straße verknüpft das neue Europaquartier infrastrukturell mit Stuttgart Mitte sowie dem Gleisbogenpark. Neben einer hohen Nutzungsvielfalt (Wohnen, Gewerbe, Soziales, Kunst- und Kultur, Bildung), attraktiven öffentlichen Räumen und identitätsstiftenden Orten, soll bei der Entwicklung das Ziel des Plusenergieniveaus und damit die Realisierung eines klimaneutralen Stadtquartiers erreicht werden. Das Rosensteinquartier (Teilgebiet B) grenzt an den Rosensteinpark und den Unteren Schlossgarten und umfasst eine Gesamtfläche von 25 ha. Es bildet vier Nachbarschaften aus, die jeweils über einen Hub mit davor gelagertem Platz als gemeinsame Mitte verfügen. Zwei Campusstandorte fassen am südlichen sowie nördlichen Rand das Quartier. Dem bestehenden Lokschuppen wird dabei als Teil des Campus Nord eine besondere Bedeutung zugeschrieben. Er soll zum Schlüsselort und Katalysator für die Nachbarschafts- und Campusentwicklung werden sowie als Identitätsanker und Bindeglied zwischen Schulen, Quartier, Stadt und Region fungieren. Der Loop als wichtiges Freiraumelement soll zukünftig das bestehende Nordbahnhofviertel mit dem Rosensteinquartier und der Maker City verbinden. Über den Stadtteil wird zudem eine Verbindung des Stuttgarter Osten mit dem Norden generiert. Der Gleisbogenpark mit 19 ha Fläche ist die Verbindung von Europaquartier an das Rosensteinquartier und über das Nordbahnhofsviertel an die Maker City. Die ehemalige Fläche des Bahndamms integriert die neue S-Bahn-Haltstelle Mittnachtstraße, Fuß- und Radwege und bildet mit dem im Rahmenplan vorgesehenen Park das zentrale Freiraumelement. Für das Leistungsbild Multiprojektmanagement des Vorhabens „Europa- und Rostensteinquartier“ sucht die Landeshauptstadt Stuttgart nun im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein geeignetes Büro.

Lose

1 Los

1. Verfahrensablauf a) Teilnahmewettbewerb In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Bieter, welcher nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, soll mit dem Multiprojektmanagement in Anlehnung an das AHO-Heft 19 (Stand Januar 2018) „Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft“ für das Europa- und Rosensteinquartier inkl. Gleisbogenpark beauftragt werden. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Hinweis zur stufenweisen Vertragsgestaltung: Zur Beauftragung der Stufe 2 bedarf es der finalen Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Stuttgart und der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2026/2027. Die Stufen 3 und 4 sind jeweils als weitere Optionen einer Vertragsverlängerung vorgesehen. Jede Stufe steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber die Stufe schriftlich abruft. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller oder einzelner Stufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen einer Stufe unverzüglich auszuführen, wenn der Auftraggeber den Auftrag für die Stufe erteilt. Näheres regelt der Vertrag bzw. die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart (AVBS).

Vertragslaufzeit 26.10.2025 – 30.12.2029

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