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Projekt-ID: #BauR I-40475-2024

Objekt- und Tragwerksplanung konstruktiver Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gemäß Paragraph 43 und 51 der HOAI, Leistungsphase 1-9, für die Instandsetzung und Verbreiterung der Thalkirchner Brücke (Bw.Nr. 33/02) in München, sowie besondere Leistungen

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06.05.25 Frist

Projektbeschreibung

Zur Verbesserung der örtlichen Situation für Fußgänger und Radfahrer sowie ggfs. zur Optimierung der ÖPNV – Verbindung zwischen Thalkirchen und Harlaching werden hier Planungsleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung gemäß § 43 und § 51 der Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI für die Instandsetzung und Verbreiterung der Thalkirchner Brücke (Bw.Nr. 33/02) über den Werkkanal und die Isar am Münchner Tierpark ausgeschrieben. In den letzten Jahren wurde die Thalkirchner Brücke einer intensiven Prüfung unterzogen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Gründung und das Raumfachwerk in einem guten Zustand sind, der Überbau einschließlich der orthotropen Platte nach über 30 Jahren jedoch dringend instandgesetzt werden muss. Der Baubeginn muss spätestens im Jahr 2028 erfolgen. Laut dem Stadtratsbeschluss Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V09740 vom 05.12.2023 soll die Erneuerung des Überbaus genutzt werden, um eine Verbreiterung für eine Radwegequerung zu schaffen. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Knotenrasters soll das tragende Raumfachwerk um zwei Knoten am Untergurt in Richtung Süden verbreitert werden. Dies führt zu einer Mehrbreite am Überbau von ca. 5,60 Meter. Zur Aufnahme der Lasten aus der Brückenverbreiterung muss auch die Gründung des bestehenden Bauwerks entsprechend erweitert werden. Da die Brücke einem Architektenurheberrecht unterliegt, muss die Verbreiterung im gleichen Design der bisherigen Pfeiler und Widerlager erfolgen und das optische Erscheinungsbild darf grundsätzlich nicht verändert werden. Die Brücke soll weiterhin lastbeschränkt für den Individualverkehr genutzt werden. Zusätzlich soll in Zukunft auch ein Minibus als Linienverkehr die Brücke queren können. Dies ist in der Planung zu berücksichtigen. Während der Bauzeit soll ausschließlich der Fuß- und Radverkehr auf der bestehenden Brücke bzw. auf der Erweiterung aufrechterhalten werden. Eine Umleitung des Fuß- und Radverkehrs über eine seitlich situierte zusätzliche Behelfsbrücke ist derzeit nicht geplant. In der Planung ist zu berücksichtigen, dass die gesamte Isar mit angrenzenden Uferbereichen im Bereich der Brücke Teil des FFH-Gebiets "Oberes Isartal" ist. Des Weiteren besteht potenzielle Hochwassergefahr. Daher ist so zu planen, dass die Hochwasserschäden im Zuge des Bauablaufs minimiert werden können. Der Gesamtauftrag umfasst im Wesentlichen folgende Ingenieurleistungen: - Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gemäß Paragraph 43 der HOAI, Leistungsphase 1-9, für die Instandsetzung und Verbreiterung der Thalkirchner Brücke, sowie besondere Leistungen Tragwerksplanung konstruktiver Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gemäß Paragraph 51 der HOAI, Leistungsphase 2-6, für die Instandsetzung und Verbreiterung der Thalkirchner Brücke, sowie besondere Leistungen (bis Lph 9) Die Planungsergebnisse (einschließlich Kostenberechnung) der Leistungsphase 2 müssen rechtzeitig für die Projektgenehmigung im Stadtrat bis 16.03.2026 vorliegen. Es wird nur die Gesamtleistung vergeben. Bewerbungen lediglich auf Teilleistungen werden nicht berücksichtigt.

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Zur Verbesserung der örtlichen Situation für Fußgänger und Radfahrer sowie ggfs. zur Optimierung der ÖPNV – Verbindung zwischen Thalkirchen und Harlaching werden hier Planungsleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung gemäß § 43 und § 51 der Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI für die Instandsetzung und Verbreiterung der Thalkirchner Brücke (Bw.Nr. 33/02) über den Werkkanal und die Isar am Münchner Tierpark ausgeschrieben. In den letzten Jahren wurde die Thalkirchner Brücke einer intensiven Prüfung unterzogen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Gründung und das Raumfachwerk in einem guten Zustand sind, der Überbau einschließlich der orthotropen Platte nach über 30 Jahren jedoch dringend instandgesetzt werden muss. Der Baubeginn muss spätestens im Jahr 2028 erfolgen. Laut dem Stadtratsbeschluss Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V09740 vom 05.12.2023 soll die Erneuerung des Überbaus genutzt werden, um eine Verbreiterung für eine Radwegequerung zu schaffen. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Knotenrasters soll das tragende Raumfachwerk um zwei Knoten am Untergurt in Richtung Süden verbreitert werden. Dies führt zu einer Mehrbreite am Überbau von ca. 5,60 Meter. Zur Aufnahme der Lasten aus der Brückenverbreiterung muss auch die Gründung des bestehenden Bauwerks entsprechend erweitert werden. Da die Brücke einem Architektenurheberrecht unterliegt, muss die Verbreiterung im gleichen Design der bisherigen Pfeiler und Widerlager erfolgen und das optische Erscheinungsbild darf grundsätzlich nicht verändert werden. Die Brücke soll weiterhin lastbeschränkt für den Individualverkehr genutzt werden. Zusätzlich soll in Zukunft auch ein Minibus als Linienverkehr die Brücke queren können. Dies ist in der Planung zu berücksichtigen. Während der Bauzeit soll ausschließlich der Fuß- und Radverkehr auf der bestehenden Brücke bzw. auf der Erweiterung aufrechterhalten werden. Eine Umleitung des Fuß- und Radverkehrs über eine seitlich situierte zusätzliche Behelfsbrücke ist derzeit nicht geplant. In der Planung ist zu berücksichtigen, dass die gesamte Isar mit angrenzenden Uferbereichen im Bereich der Brücke Teil des FFH-Gebiets "Oberes Isartal" ist. Des Weiteren besteht potenzielle Hochwassergefahr. Daher ist so zu planen, dass die Hochwasserschäden im Zuge des Bauablaufs minimiert werden können. Der Gesamtauftrag umfasst im Wesentlichen folgende Ingenieurleistungen: - Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gemäß Paragraph 43 der HOAI, Leistungsphase 1-9 für die Instandsetzung und Verbreiterung der Thalkirchner Brücke, sowie besondere Leistungen Tragwerksplanung konstruktiver Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gemäß Paragraph 51 der HOAI, Leistungsphase 2-6 für die Instandsetzung und Verbreiterung der Thalkirchner Brücke, sowie besondere Leistungen (bis Lph 9) Die Planungsergebnisse (einschließlich Kostenberechnung) der Leistungsphase 2 müssen rechtzeitig für die Projektgenehmigung im Stadtrat bis 16.03.2026 vorliegen. Es wird nur die Gesamtleistung vergeben. Bewerbungen lediglich auf Teilleistungen werden nicht berücksichtigt.

Vertragslaufzeit 31.07.2025 – 30.12.2035

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