Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) beabsichtigt den Aufbau eines digitalen Portals („BuS-Portal“) zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinun-ternehmen (KKU) im Bereich der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS). Viele Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) haben Schwierigkeiten bei der Umsetzung ge-setzlich vorgeschriebener Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS). Ein Modellprojekt der BGW hat ergeben, dass etwa 25 % der Betriebe keinen BuS-Betreuungsnachweis erbringen. Ursachen sind unter anderem: • fehlende Information und Orientierung, • wahrgenommene Kostenhürden, • mangelnde Dienstleisterkapazitäten Ziel ist es, eine zentrale digitale Plattform bereitzustellen, über die Unternehmen ihre gesetz-lich vor-geschriebenen Nachweispflichten zur BuS-Betreuung strukturiert erfüllen können. Gleichzeitig soll das Portal eine transparente Übersicht über qualifizierte, bei der BGW zuge-lassene Dienstleister bieten und die Koordination zwischen Unternehmen, Dienstleistern und der BGW vereinfachen. Die Angaben gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbe-schreibung. Diese Angaben setzten die Anforderungen aus der Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 – Simonsen & Weel) um.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) beabsichtigt den Aufbau eines digitalen Portals („BuS-Portal“) zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinun-ternehmen (KKU) im Bereich der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS). Viele Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) haben Schwierigkeiten bei der Umsetzung ge-setzlich vorgeschriebener Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS). Ein Modellprojekt der BGW hat ergeben, dass etwa 25 % der Betriebe keinen BuS-Betreuungsnachweis erbringen. Ursachen sind unter anderem: • fehlende Information und Orientierung, • wahrgenommene Kostenhürden, • mangelnde Dienstleisterkapazitäten Ziel ist es, eine zentrale digitale Plattform bereitzustellen, über die Unternehmen ihre gesetz-lich vor-geschriebenen Nachweispflichten zur BuS-Betreuung strukturiert erfüllen können. Gleichzeitig soll das Portal eine transparente Übersicht über qualifizierte, bei der BGW zuge-lassene Dienstleister bieten und die Koordination zwischen Unternehmen, Dienstleistern und der BGW vereinfachen. Die Angaben gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbe-schreibung. Diese Angaben setzten die Anforderungen aus der Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 – Simonsen & Weel) um.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.