Die Stadt Hagen beabsichtigt, Dritte mit der Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 9 Abs. 1 Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) zu beauftragen. Beauftragt wird die notärztliche Besetzung der von der Trägerin vorgehaltenen Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF).
Notärztliche Besetzung des NEF Innenstadt: Montag bis Sonntag von 07:30 Uhr bis 07:30 Uhr.
Notärztliche Besetzung Des NEF Ost: Montag bis Sonntag von 07:30 Uhr - 07:30 Uhr.
Notärztliche Besetzung des NEF West: Montag bis Sonntag 07:30 Uhr - 23:30 Uhr, wobei 20% der Vorhaltung durch trägereigene NA geleistet wird.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.