gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG LSA)
gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG LSA) Der Landkreis Wittenberg beauftragt den Auftragnehmer mit insgesamt 4 Beraterstellen zur gesonderten Beratung und Betreuung. Davon fallen 3 Beraterstellen auf die im Landkreis Wittenberg dezentral in Wohnungen und 1 Beraterstelle auf die zentral in Übergangswohnheimen untergebrachten Personenkreise gem. AufnG LSA.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.