Ausgeschrieben wird die Dolmetschleistung für die Sprachrichtungen Französisch-Deutsch und Deutsch-Französisch im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit am Oberrhein. Die Arbeit in den deutsch-französischen Gremien zu Fragestellungen des Oberrheinausbaus (Ständige Kommission und Ausschuss A) erfordert den fachspezifischen und verhandlungssicheren Austausch sowohl in der deutschen als auch in der französischen Sprache durch die entsprechenden Mitglieder. Diese Qualififzierung kann bei keinem Delegationsmitglied vorausgesetzt werden und ist auch nach jahrelanger Tätigkeit in diesem Bereich nur schwerlich zu erwerben. Darüber hinauas kommt es regelmäßig zu einem Wechsel der beteiligten Mitarbeiter in den genannten Gremien. Daher haben die Ständige Kommission in ihrer 57. Sitzung am 16./17. November 2006 in Lyon sowie der Ausschuss A in seiner 81. Sitzung am 06. Mai 2009 in Obernai zugestimmt, dass der Einsatz von Dolmetschern in Sitzungen der Ständigen Kommission und des Ausschusses A bzw. deren Arbeitsgruppen für eine konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit erforderlich ist. Das Vorliegen dieser Notwendigkeit wird seither in den Sitzungen der Ständigen Kommission und des Ausschusses A betont und erneuert. Der erforderliche Einsatz von Dolmetschern betrifft derzeit die Ständige Kommission, den Aussschuss A sowie u. a. folgende Arbeitsgruppen: - AG „Ausschuss der Ständigen Kommission“ / AG „Mixte“ - AG „Ausschuss A“ - AG „Manöver“ - UAG „Statistik“ - UAG „Feste Schwellen“ - UAG „Freiborde“ - UAG „Kulturwehr Kehl-Straßburg“ - UAG „Wirksamkeit“ Die Aufzählung der vorgenannten Arbeitsgruppen ist nicht abschließend.
Ausgeschrieben wird die Dolmetschleistung für die Sprachrichtungen Französisch-Deutsch und Deutsch-Französisch im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit am Oberrhein. Die Arbeit in den deutsch-französischen Gremien zu Fragestellungen des Oberrheinausbaus (Ständige Kommission und Ausschuss A) erfordert den fachspezifischen und verhandlungssicheren Austausch sowohl in der deutschen als auch in der französischen Sprache durch die entsprechenden Mitglieder. Diese Qualififzierung kann bei keinem Delegationsmitglied vorausgesetzt werden und ist auch nach jahrelanger Tätigkeit in diesem Bereich nur schwerlich zu erwerben. Darüber hinauas kommt es regelmäßig zu einem Wechsel der beteiligten Mitarbeiter in den genannten Gremien. Daher haben die Ständige Kommission in ihrer 57. Sitzung am 16./17. November 2006 in Lyon sowie der Ausschuss A in seiner 81. Sitzung am 06. Mai 2009 in Obernai zugestimmt, dass der Einsatz von Dolmetschern in Sitzungen der Ständigen Kommission und des Ausschusses A bzw. deren Arbeitsgruppen für eine konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit erforderlich ist. Das Vorliegen dieser Notwendigkeit wird seither in den Sitzungen der Ständigen Kommission und des Ausschusses A betont und erneuert. Der erforderliche Einsatz von Dolmetschern betrifft derzeit die Ständige Kommission, den Aussschuss A sowie u. a. folgende Arbeitsgruppen: - AG „Ausschuss der Ständigen Kommission“ / AG „Mixte“ - AG „Ausschuss A“ - AG „Manöver“ - UAG „Statistik“ - UAG „Feste Schwellen“ - UAG „Freiborde“ - UAG „Kulturwehr Kehl-Straßburg“ - UAG „Wirksamkeit“ Die Aufzählung der vorgenannten Arbeitsgruppen ist nicht abschließend.
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TEILNAHMEANTRAG_132-L_F_20160418_v1.2_ausgefüllt.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.