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Projekt-ID: #FG1-0151-2025

Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Linie U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt Tegel mit vom Auftraggeber gestellten Omnibussen

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07.07.25 Frist

Projektbeschreibung

Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Zusätzlich zu den zu erbringenden Fahrleistungen mit Omnibussen im planmäßigen Linienverkehr fallen in Folge von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen der U-Bahn oder der Straßenbahn immer wieder Ersatzverkehrsfahrleistungen mit Omnibussen an. Die Erbringung dieser Schienenersatzverkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit Omnibussen im Ersatzverkehr, die Omnibusse werden vom AG gestellt. Diese Ausschreibung ist unterteilt in vier Lose. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.

Lose

4 Lose

(1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung im SEV auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst (2) Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs. 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6tel-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich (3) Die genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden.. Der AG wird im ersten Vertragsjahr mindestens 30..000 und nicht mehr als jährlich 35.000 Betriebsstunden je Los abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 30.000 Betriebsstunden pro Los für das erste Vertragsjahr (take-or-pay). Für kürzere Leistungszeiträume nach der optionalen Verlängerung gelten diese Regelungen im Verhältnis entsprechend. (4) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe des im ersten Vertragsjahr abzurufenden maximalen Abrufvolumina in Höhe von 35.000 Betriebsstunden, also insgesamt 140.000 Betriebsstunden. Die Höchstabrufmenge der optionalen Verlängerung bestimmt sich durch die noch nicht feststehende Laufzeit der Verlängerung. (5) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einer/einem Betriebsfläche/Betriebshof der BVG, diese befinden sich: - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Abstellfläche am ehemaligen Flughafen Tegel: Rue du Commandant Jean Tulasne in 13405 Berlin Die Einsatzfahrten zum oder von einer/einem Betriebsfläche sind Bestandteil des Umlaufplans und der vergüteten Betriebszeit. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder des zukünftigen Abrufes der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.

Vertragslaufzeit 30.11.2025 – 11.12.2026

(1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung im SEV auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst (2) Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs. 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6tel-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich (3) Die genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden.. Der AG wird im ersten Vertragsjahr mindestens 30..000 und nicht mehr als jährlich 35.000 Betriebsstunden je Los abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 30.000 Betriebsstunden pro Los für das erste Vertragsjahr (take-or-pay). Für kürzere Leistungszeiträume nach der optionalen Verlängerung gelten diese Regelungen im Verhältnis entsprechend. (4) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe des im ersten Vertragsjahr abzurufenden maximalen Abrufvolumina in Höhe von 35.000 Betriebsstunden, also insgesamt 140.000 Betriebsstunden. Die Höchstabrufmenge der optionalen Verlängerung bestimmt sich durch die noch nicht feststehende Laufzeit der Verlängerung. (5) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einer/einem Betriebsfläche/Betriebshof der BVG, diese befinden sich: - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Abstellfläche am ehemaligen Flughafen Tegel: Rue du Commandant Jean Tulasne in 13405 Berlin Die Einsatzfahrten zum oder von einer/einem Betriebsfläche sind Bestandteil des Umlaufplans und der vergüteten Betriebszeit. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder des zukünftigen Abrufes der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.

Vertragslaufzeit 30.11.2025 – 11.12.2026

(1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung im SEV auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst (2) Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs. 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6tel-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich (3) Die genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden.. Der AG wird im ersten Vertragsjahr mindestens 30..000 und nicht mehr als jährlich 35.000 Betriebsstunden je Los abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 30.000 Betriebsstunden pro Los für das erste Vertragsjahr (take-or-pay). Für kürzere Leistungszeiträume nach der optionalen Verlängerung gelten diese Regelungen im Verhältnis entsprechend. (4) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe des im ersten Vertragsjahr abzurufenden maximalen Abrufvolumina in Höhe von 35.000 Betriebsstunden, also insgesamt 140.000 Betriebsstunden. Die Höchstabrufmenge der optionalen Verlängerung bestimmt sich durch die noch nicht feststehende Laufzeit der Verlängerung. (5) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einer/einem Betriebsfläche/Betriebshof der BVG, diese befinden sich: - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Abstellfläche am ehemaligen Flughafen Tegel: Rue du Commandant Jean Tulasne in 13405 Berlin Die Einsatzfahrten zum oder von einer/einem Betriebsfläche sind Bestandteil des Umlaufplans und der vergüteten Betriebszeit. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder des zukünftigen Abrufes der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.

Vertragslaufzeit 30.11.2025 – 11.12.2026

(1) Der AN hat je beauftragtem Los die Fahrleistung im SEV auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel mit Omnibussen des AG zu erbringen. Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst (2) Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals gemäß § 1 Abs. 3 FPersV zu den Wendezeiten passen (keine 1/6tel-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich (3) Die genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar und können monatlich über- oder unterschritten werden.. Der AG wird im ersten Vertragsjahr mindestens 30..000 und nicht mehr als jährlich 35.000 Betriebsstunden je Los abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 30.000 Betriebsstunden pro Los für das erste Vertragsjahr (take-or-pay). Für kürzere Leistungszeiträume nach der optionalen Verlängerung gelten diese Regelungen im Verhältnis entsprechend. (4) Die Höchstabrufmenge für die Rahmenvereinbarung ist pro Los die Summe des im ersten Vertragsjahr abzurufenden maximalen Abrufvolumina in Höhe von 35.000 Betriebsstunden, also insgesamt 140.000 Betriebsstunden. Die Höchstabrufmenge der optionalen Verlängerung bestimmt sich durch die noch nicht feststehende Laufzeit der Verlängerung. (5) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnde Fahrten) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einer/einem Betriebsfläche/Betriebshof der BVG, diese befinden sich: - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Abstellfläche am ehemaligen Flughafen Tegel: Rue du Commandant Jean Tulasne in 13405 Berlin Die Einsatzfahrten zum oder von einer/einem Betriebsfläche sind Bestandteil des Umlaufplans und der vergüteten Betriebszeit. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der Bereitstellung dieser Pläne auf einem separaten Laufwerk oder des zukünftigen Abrufes der Daten über eine separate Schnittstelle. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Schienenersatzverkehr auf der U6 zwischen den U-Bahnhöfen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.

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