Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der nie-dersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümer-schaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Schneepflügen für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für alle Straßenmeistereien der NLStbV im Gebiet des Landes Niedersachsen (bezugsberechtigte Stellen) getätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der nie-dersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümer-schaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Schneepflügen für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für alle Straßenmeistereien der NLStbV im Gebiet des Landes Niedersachsen (bezugsberechtigte Stellen) getätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der nie-dersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümer-schaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Schneepflügen für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für alle Straßenmeistereien der NLStbV im Gebiet des Landes Niedersachsen (bezugsberechtigte Stellen) getätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der nie-dersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümer-schaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Schneepflügen für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für alle Straßenmeistereien der NLStbV im Gebiet des Landes Niedersachsen (bezugsberechtigte Stellen) getätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
l. ZVB.pdf
PDF • 77.6 KB
m. Allgemeiner Vertragsbedingungen VOL_B.pdf
PDF • 167.8 KB
k. Bewerbungsbedingungen Vergabe von Leistungen.pdf
PDF • 17.9 KB
n. Checkliste.pdf
PDF • 190.9 KB
d. Auflistung der Bieternachweise.pdf
PDF • 198.2 KB
h. Eigenerklärung Inanspruchnahme Unterauftragnehmer.pdf
PDF • 312.5 KB
i. Eigenerklärung Russland-Sanktionen.pdf
PDF • 388.2 KB
j. Eigenerklärung VV-NB.pdf
PDF • 451.5 KB
c. Angebotsvordruck.xlsx
XLSX • 22.9 KB
e. Angaben zur Firma und zum Firmenprofil.pdf
PDF • 569.8 KB
f. Erklärung der Bietergemeinschaft.pdf
PDF • 278.8 KB
g. Eigenerklärung Inanspruchnahme Dritter.pdf
PDF • 301.4 KB
a. Leistungsbeschreibung -Allg. Teil (Teil A).pdf
PDF • 559.5 KB
b. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B).docx
DOCX • 142.8 KB
b. Übersicht Straßenmeistereien NLStBV.pdf
PDF • 237.9 KB
1. Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf
PDF • 364.3 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.