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Projekt-ID: #009-RV-ZKF/2026-03.357

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schneepflügen

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1.638.000 € Budget
28.07.26 Frist

Projektbeschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der nie-dersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümer-schaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Schneepflügen für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für alle Straßenmeistereien der NLStbV im Gebiet des Landes Niedersachsen (bezugsberechtigte Stellen) getätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Lose

3 Lose

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der nie-dersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümer-schaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Schneepflügen für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für alle Straßenmeistereien der NLStbV im Gebiet des Landes Niedersachsen (bezugsberechtigte Stellen) getätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Geschätzter Wert 522.000 €

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der nie-dersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümer-schaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Schneepflügen für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für alle Straßenmeistereien der NLStbV im Gebiet des Landes Niedersachsen (bezugsberechtigte Stellen) getätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Geschätzter Wert 780.000 €

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der nie-dersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümer-schaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Schneepflügen für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für alle Straßenmeistereien der NLStbV im Gebiet des Landes Niedersachsen (bezugsberechtigte Stellen) getätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Geschätzter Wert 336.000 €

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Vergabeunterlagen

l. ZVB.pdf

PDF • 77.6 KB

m. Allgemeiner Vertragsbedingungen VOL_B.pdf

PDF • 167.8 KB

k. Bewerbungsbedingungen Vergabe von Leistungen.pdf

PDF • 17.9 KB

n. Checkliste.pdf

PDF • 190.9 KB

d. Auflistung der Bieternachweise.pdf

PDF • 198.2 KB

h. Eigenerklärung Inanspruchnahme Unterauftragnehmer.pdf

PDF • 312.5 KB

i. Eigenerklärung Russland-Sanktionen.pdf

PDF • 388.2 KB

j. Eigenerklärung VV-NB.pdf

PDF • 451.5 KB

c. Angebotsvordruck.xlsx

XLSX • 22.9 KB

e. Angaben zur Firma und zum Firmenprofil.pdf

PDF • 569.8 KB

f. Erklärung der Bietergemeinschaft.pdf

PDF • 278.8 KB

g. Eigenerklärung Inanspruchnahme Dritter.pdf

PDF • 301.4 KB

a. Leistungsbeschreibung -Allg. Teil (Teil A).pdf

PDF • 559.5 KB

b. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B).docx

DOCX • 142.8 KB

b. Übersicht Straßenmeistereien NLStBV.pdf

PDF • 237.9 KB

1. Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf

PDF • 364.3 KB

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