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Projekt-ID: #B-0248-25

Investorenverfahren - Weiterführende Schule, Wuppertal-Oberbarmen

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14.04.25 Frist

Projektbeschreibung

Vermietung und Betrieb einer durch eine(n) Investor*in geplante und gebaute Sekundarstufe I mit Turnhalle sowie optional einer Sekundarstufe II im Stadtbezirk Wuppertal-Oberbarmen auf durch den/die Investor*in zur Verfügung gestelltem/gestellten Grundstück / Grundstücken

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Zu realisieren ist eine schlüsselfertige, voll erschlossene, an die bestehende bzw. zu erschließende Infrastruktur angeschlossen und betriebsbereite Errichtung eines innovativen, qualitativ hochwertigen Schulkomplexes im Stadtbezirk Wuppertal-Oberbarmen nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur. Dieser soll den Raumbedarf einer Sekundarstufe I (6 zügige Realschule oder Gesamtschule, für 1080 Schüler*innen, optional einer Sekundarstufe II (3 zügige Gesamtschule, Gesamtanzahl Schüler*innen dann 1260) berücksichtigen und in eine moderne, ästhetische Architektursprache umsetzen. Die Schule ist als Clusterschule und Fachraumverbünde zu realisieren. Insgesamt soll pro Schüler*in eine Fläche von mindestens 15 Quadratmetern (inkl. Schulhoffläche) zur Verfügung stehen. Die Klassenstärke beträgt in der Sekundarstufe I je 30 Schüler*innen und in der Sekundarstufe II je 20 Schüler*innen. Hinzu kommen noch Funktions- und Verkehrsflächen, für die von einem Zuschlag von ca. 50% auf die Fläche pro Schüler ausgegangen werden kann. Eine Konkretisierung erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung („FLB“) inkl. eines Raum- und Flächenprogrammes. Dieses Raum- und Flächenprogramm berücksichtigt, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich). Die Küche ist als Kochküche anzunehmen, eine Konkretisierung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit der Festlegung der Schulform. Die Mensa und der Mehrzweckraum sind als multifunktionale Versammlungsstätten vorzusehen. Die Gebäude und Außenanlagen sind unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit / Inklusion so zu errichten, dass „Gemeinsames Lernen“ (Kinder mit und ohne Förderbedarf) angeboten werden kann. Der Neubau ist in Anlehnung an den Passivhausstandard zu erstellen. Eine Zertifizierung als Passivhaus wird nicht angestrebt. Der Gebäudekomplex soll über eine Begrünung und eine Photovoltaikanlage verfügen. Für den Außenbereich des Objektes ist eine ausreichend große Schulhoffläche einzuplanen. Diese Schulhoffläche muss auf einer Fläche realisiert werden, die sich auf dem Schulgrundstück befindet und überschaubar und nicht zu verwinkelt einsehbar ist. Dabei ist von einem Richtwert von 5 Quadratmetern pro Schüler*in auszugehen, wobei die Gesamtschülerzahl von 1260 zu berücksichtigen ist. Auf der Schulhoffläche sind auch Ballspielflächen vorzusehen. Die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehen. Weiterhin ist eine 3-fach Sporthalle mit einer Teleskoptribüne mit ca. 750 Sitzplätzen, die die Sportfläche nicht einschränkt, zu realisieren. Diese ist im Gesamten als Versammlungsstätte und neben der schulischen Sportnutzung auch als Vereinssporthalle zu errichten. Es müssen aussersportliche, schulische Veranstaltungen möglich sein. Bei dem Flächenbedarf (Nutz-, Verkehrs-, Technikfläche) kann dabei nach einer ersten groben Flächenschätzung von 3.300 qm ausgegangen werden. Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder sowie Bereiche für den Hol- und Bringverkehr inklusive Bustransport für Schüler*innen vorzusehen. Die Stadt Wuppertal mietet das Objekt für einen Zeitraum von 30 Jahren mit Verlängerungsoption. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Wuppertal ein Ankaufsrecht eingeräumt wird. Dies wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags ist vorgesehen. Weiterhin ist vorgesehen, zur Sicherung des Nutzungsrechts des Mieters eine Regelung zur Mieter-Dienstbarkeit in den Mietvertrag aufzunehmen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB inkl. aller Anlagen werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter*innen im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Der/die zukünftige Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und damit jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für das Gebäude inkl. technischer Anlagen und Außenanlagen. Sämtliche Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem beziehungsweise maximal zwei (ausschließlich die Sporthalle separat) von dem/der Bewerber*in beizubringenden Grundstück/en errichtet werden. Sofern zwei Grundstücke für die Realisierung des Projekts benötigt werden, so müssen sich diese in unmittelbarer Nähe zueinander befinden (maximal 5 Minuten Fußweg, Entfernung circa 500 Meter) und für einen reibungsloser Schulbetrieb inkl. Schulsport untereinander gut erreichbar sein. Die Leistungen der/des zukünftigen Vermieter*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts und anschließende Vermietung. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden. Der/die künftige Vermieter*in hat die Übergabe sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2033/2034 sicherzustellen. Für den Fall, dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Startjahrgang gegeben sein, gegebenenfalls durch Teilübergaben von vorab fertig gestellten Bauabschnitten (keine Containerlösung als Interim).

Vertragslaufzeit 01.03.2026 – 27.02.2056

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