Schädlingsbekämpfungsarbeiten
Schädlingsbekämpfungsarbeiten: Die Arbeiten sind entsprechend den Bestimmungen desBundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), der TRGS 523 sowie den Richtlinien der Biologischen Bundesanstalt für Landund Forstwirtschaft (BBA) in den jeweils neuesten Fassungen durchzuführen. Es dürfen für die Arbeiten nur Fachkräfte eingesetzt werden, die lt. Verordnung (Bundesgesetzblatt/Jahrgang 1984 Teil I "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Schädlingsbekämpfer/gepr. Schädlingsbekämpferin" vom 19. März 1984) die Prüfung als anerkannte(r) Schädlingsbekämpfer(in) bestanden haben.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.