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Projekt-ID: #2026_03_03

Stadt Lichtenfels – Neubau Grundschule Leuchsental – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT

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14.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Stadt Lichtenfels plant den Neubau einer einzügigen Grundschule mit zwei Hortgruppen sowie die Errichtung einer Einfeld-Sporthalle. ● Die Baukosten beider Bauabschnitte werden für die KG 300 + 400 mit ca. 6,5 Mio. € netto angenommen. Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. (Bay FAG für Schule, Hort und Sporthalle – 3 getrennte Förderungen) ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 sowie der Maßnahmenbeschreibung entnommen werden.

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Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 53) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 + 6: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 (Der AG geht davon aus, dass die LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird) | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Die Planung soll für die Gesamtmaßnahme (BA 1 + BA 2) als 1 Objekt mit einem Bau- und Förderantrag erfolgen. Die Ausführung erfolgt dann in Teilmaßnahmen mit zeitlicher Unterbrechung. Die zeitliche Unterbrechung ist derzeit nicht abschätzbar und abhängig von der politischen Entscheidung und Haushaltslage. BA 1 (Neubau Grundschule mit Hort) soll gem. Grobterminplan zur Ausführung kommen. ● Besondere Leistungen: LPH 3: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | LPH 8: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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