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Projekt-ID: #2026-02-AW

WAV SUF - ÜL KA Freyburg zur KA Karsdorf

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23.03.26 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen nach § 43 HOAI.

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Der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne (WAV SUF) hat bereits 2018 eine Studie zum zukünftigen Betrieb der drei zentralen Kläranlagen in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis, dass langfris-tig betrachtet, der schrittweise Zusammenschluss der Kläranlagen und der Betrieb einer Faulungsanlage kostentechnische Vorteile bietet und eine Reduzierung von Energie- und Betriebskosten sowie CO2-Emissionen ergibt und damit Möglichkeiten und Potentiale für eine nachhaltige Gebührenstabilität und Gebührenattraktivität bietet u.a. auch für industrielle Einleiter. Der WAV SUF plant, die Abwasserbehandlung des gesamten Schmutzwasseraufkommens von drei Kläranlagen an einem gemeinsamen Standort, dem Standort der Kläranlage (KA) Karsdorf, zu konzent-rieren. Die Modernisierung der KA Karsdorf soll 2027 abgeschlossen sein. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen nun die erforderlichen Ingenieurleistungen vergeben werden, um das Konzept einer zentralen Kläranlage zu vervollständigen und auch die Abwässer der KA Freyburg (ca. 33.000 EW) zur KA Karsdorf überzuleiten. Die Kläranlage Karsdorf würde dann ihren Endausbau mit ca. 90.000 EW erreichen. Für die Realisierung der gemeinsamen Abwasserreinigung sind diese notwendigen Abschnitte durchzu-führen: Objekt I Überleitung Kläranlage Freyburg zur Kläranlage Karsdorf, Objekt II Übergabepumpwerk/Erweiterung und Umrüstung Pumpwerke Objekt III Rückbau/ Teilrückbau Kläranlage Freyburg. Auf Grundlage der im Zuge einer Machbarkeitsstudie ermittelten Vorzugsvariante werden Planungsleis-tungen nach § 43 HOAI - Ingenieurbauwerke stufenweise beauftragt werden, zunächst die Leistungspha-sen 1 bis 4 für die Objekte I und II sowie Leistungsphasen 1 bis 3 für Objekt III. Die Planung und Realisierung der Objekte I bis III soll parallel erfolgen. Geplant ist die Fertigstellung bis zum Ende des Jahres 2029. Für die einzelnen Objekte steht folgendes Baukostenbudget zur Verfügung: Objekt I 3.961.000,00 € netto Objekt II 1.004.300,00 € netto Objekt III 1.364.186,00 € netto. Diese anrechenbaren Kosten sind als max. Budgetrahmen im Sinne einer Kostenobergrenze zu berücksichtigen. Es sollen optional Besondere Leistungen aus dem ausgeschriebenen Leistungsbild bei Bedarf beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln oder zeitlich gestaffelt vorzunehmen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht grundsätzlich als Option, ohne Anspruch darauf. Die Vergabestelle/der Auftraggeber erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen.

Vertragslaufzeit 20.07.2026 – 30.12.2029

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