Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW). Die LHW hat in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 20 KrWG) die ELW mit der Entsorgung des im Stadtgebiet anfallenden Abfalls beauftragt. Die Vorgabe des AG ist, die Grünabfälle einer hochwertigen Behandlung und Verwertung zu zuführen.
Es handelt sich um Grünabfälle (LOS 1) / Grünabfälle von Friedhöfen (LOS 2), welche im Stadtgebiet des AG (Landeshauptstadt Wiesbaden) von Bürgern und gewerblichen Kleinanlieferern an den Wertstoffhöfen zur Verwertung übernommen werden. Des Weiteren handelt er sich um Grünabfälle (LOS 1) / Grünabfälle von Friedhöfen (LOS 2) welche im Rahmen gewerblicher Dienstleistungen vom AG bei ortsansässigen Gewerbebetrieben übernommen werden.
Es handelt sich um Grünabfälle (LOS 1) / Grünabfälle von Friedhöfen (LOS 2), welche im Stadtgebiet des AG (Landeshauptstadt Wiesbaden) von Bürgern und gewerblichen Kleinanlieferern an den Wertstoffhöfen zur Verwertung übernommen werden. Des Weiteren handelt er sich um Grünabfälle (LOS 1) / Grünabfälle von Friedhöfen (LOS 2) welche im Rahmen gewerblicher Dienstleistungen vom AG bei ortsansässigen Gewerbebetrieben übernommen werden.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.