Wahrnehmung der Aufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung an der Technischen Universität Chemnitz
Wahrnehmung der Aufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit DGUV Vorschrift 2 durch einen überbetrieblichen Dienst gemäß § 19 ASiG an der TU Chemnitz.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.