Ziel der Maßnahme ist die Vorbereitung von bis zu 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Soldatinnen und Soldaten) auf die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) und der erfolgreiche Erwerb des Abschlusses. Die Ausbildung ist auf eine Dauer von 21 Monaten auszurichten. Inhalt, Struktur und Prüfungsorientierung müssen die Vorgaben der Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik vom 28.04.2016 (BGBl. I S. 1025) in der jeweils geltenden Fassung, des einschlägigen Rahmenlehrplan Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.01.2016) sowie die Anforderungen der zuständigen Kammer berücksichtigen. Die Maßnahme muss Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung einschließlich gezielter Prüfungsvorbereitung abdecken. Soweit für die Zulassung zur Abschlussprüfung betriebliche Praxiszeiten, Berichtshefte/Ausbildungsnachweise oder sonstige Nachweise erforderlich sind, hat die auftragnehmende Partei deren ordnungsgemäße Sicherstellung, Begleitung und Dokumentation zu gewährleisten.
Rahmenvertrag mit Laufzeit vom 01.10.2026 - 30.09.2030 mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. §21 Abs. 6 VGV i.V.m § 65 Abs. 2 VgV. Geplant ist ein Abruf pro Jahr. Die Maßnahme hat eine Dauer von 21 Monaten. Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 1 weitere Maßnahme über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen. Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.