Die Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, die nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz) zugewiesenen Personen aufzunehmen und unterzubringen. Zu diesem Zweck betreibt die Stadt Herne die unten aufgeführten Einrichtungen sowie eine Obdachlosenunterkunft. Die Stadt Herne übernimmt die Betreuung von Flüchtlingen und Obdachlosen in den dauerhaften Einrichtungen und Belegwohnungen durch ihre Mitarbeiter/-innen (Betriebs- und Betreuungsleistungen) selbst. Für die Sicherheit der Mitarbeiter/-innen der Stadt Herne und der Bewohner der Einrichtungen ist zusätzlich der Einsatz eines externen Sicherheitsdienstleisters erforderlich.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind Wach- und Sicherheitsdienste für die folgenden Liegenschaften: *********1. Flüchtlingsunterkunft Ackerstraße *********2. Flüchtlingsunterkunft Dorstener Straße *********3. Flüchtlingsunterkunft Zechenring *********4. Obdachlosenunterkunft Buschkampstraße
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.