Zu vergeben sind Leistungen der Freianlagenplanung LPh 1 bis 9 für das Schulgelände der Astrid-Lindgren-Grundschule in der Südekumzeile 5 in 13591 Staaken (Spandau) in Berlin. Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 20.946qm befindet sich im Eigentum des Landes Berlin. Bei den zu planenden Freianlagen handelt es sich um die Wiederherstellung und Neuanlage von Außenanlagen, die durch die Baumaßnahmen zerstört wurden und die für die Erschließung der neuen Gebäude und Anbauten notwendig sind. Insgesamt handelt es sich um wiederherzustellende Flächen von schätzungsweise rund 4.200qm. Die Gestaltung der Außenanlagen soll gemäß dem Musterfreiflächenprogramm für Grundschulen erfolgen (s. Anlagen: MFFP Stand 02/2021 und Ausführungshinweise für die Planung und den Bau von Freianlagen an öffentlichen Schulen in Berlin auf Grundlage des Musterfreiflächenprogramms, SenBJF vom Dez. 2020). Es sind überwiegend Wege, ein Sportangebot, Außenbeleuchtung (nur Ausstattung), Bepflanzung, Ersatzpflanzungen und oberirdische Regenwasserversickerung, sowie Rad- und PKW-Stellplätze zu planen und herzustellen. Die Rampen, Treppenanlagen, unterirdische Versickerungsanlagen und die Dachbegrünung werden nicht durch den Freianlagenplaner erstellt.
Der Auftrag beinhaltet Objektplanungsleistungen für Freianlagen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 2 Freianlagen. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 38 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Es wird beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen. Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 39 HOAI beauftragt. Das Schulgelände der Astrid-Lindgren-Grundschule befindet sich in der Südekumzeile 5 in 13591 Staaken (Spandau) in Berlin. Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 20.946m² befindet sich im Eigentum des Landes Berlin. Das Baugrundstück ist erschlossen. Das Sportfeld wurde bereits durch eine gesonderte Maßnahme hergestellt. Die Bestandsgebäude stehen nicht unter Denkmalschutz. Es liegt ein Bebauungsplan vom 24.02.1972 vor. Er weist das Grundstück als Schule und Gesundheitsfürsorgestelle mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7 aus. Es liegt der Landschaftsplan VIII-L-2 Staakener Felder als Verfahren vor. Der Landschaftsplan weist die Verbindungsfläche als Fläche für Lebensraumkomplexe von Arten der Feldflure und Wiesen aus. Die Fläche ist als zusammenhängende Biotop-Fläche zu schützen. Ausgewiesen ist hier nur der bestehende Grünzug der Bullengraben, welcher außerhalb des zu betrachtenden Grundstückes liegt. Der Neubau einer Sporthalle befindet sich aktuell in der Vorplanung. Der Rückbau der Containeranlage als Interimsgebäude erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Momentan wird noch geprüft, ob der Schulcontainer für die aktuell geplanten Baumaßnahme genutzt werden soll. Bei den zu planenden Freianlagen handelt es sich um die Wiederherstellung und Neuanlage von Außenanlagen, die durch die Baumaßnahmen zerstört wurden und die für die Erschließung der neuen Gebäude und Anbauten notwendig sind. Der Umgriff der zu be-/überarbeitenden Außenanlagen beschränkt sich auf das unmittelbare Umfeld der neuen Sporthalle sowie die Wiederherstellungen von im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen in Mitleidenschaft gezogenen Flächen. Insgesamt handelt es sich um wiederherzustellende Flächen von schätzungsweise 4.200m². Es sind überwiegend Wege, ein Sportangebot, Außenbeleuchtung (nur Ausstattung), Bepflanzung, Ersatzpflanzungen und oberirdische Regenwasserversickerung, sowie Rad- und PKW-Stellplätze zu planen und herzustellen. Die Rampen, Treppenanlagen, unterirdische Versickerungsanlagen und die Dachbegrünung werden nicht durch den Freianlagenplaner erstellt. Für die Errichtung der neuen Sporthalle muss das südlich der rückzubauenden Sporthalle gelegene Beachvolleyballfeld zurückgebaut werden. Es ist ein Sportangebot als Ersatz für das Beachvolleyballfeld in den Freianlagen an geeignetem Stellen herzustellen. Da anfallendes Regenwasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden kann, muss die Versickerung über Mulden vollständig auf dem Grundstück erfolgen. Die Technische Anlagen in Außenanlagen (Kostengruppe 550) sind nicht Teil der Beauftragung der Freianlagenplanung. Die Freianlagengestaltung ist barrierefrei zu gestalten. Die Umsetzung findet bei laufendem Schulbetrieb statt. Ersatzpflanzungen und Maßnahmen des Arten- und Naturschutzes sind zu berücksichtigen und zu planen. Des Weiteren sind notwendige Baumfällungen zu beantragen und durchzuführen. Der Baumbestand und Maßnahmen zu dessen Schutz sind zu planen. Die Gestaltung der Außenanlagen soll gemäß dem Musterfreiflächenprogramm für Grundschulen erfolgen (s. Anlagen: MFFP Stand 02/2021 und Ausführungshinweise für die Planung und den Bau von Freianlagen an öffentlichen Schulen in Berlin auf Grundlage des Musterfreiflächenprogramms, SenBJF vom Dez. 2020). Der beauftragte Gebäudeplaner koordiniert erforderliche Planung und Unterlagen hinsichtlich der Außenanlagen für die Gesamtmaßnahme und wirkt bei der Erstellung erforderlicher Unterlagen, wie Fällanträge oder Gutachten mit. Das erstellte Konzept zur Barrierefreiheit, gemäß der Broschüre „Design for all“ gem. ABau, ist entsprechend der Tiefe der Planungsphase in seiner aktuellsten Fassung zu beachten. Für die Baumaßnahme sind gem. geprüftem Bedarfsprogramm Gesamtkosten nach DIN 276 in Höhe von rund 25,64 Mio. € brutto vorgegeben. Für die anrechenbaren Kosten werden die Baukosten der Kostengruppe 200 mit 26.880,00 € brutto (Baumfällungen und Ersatzpflanzungen) und die KG 500 (abzüglich der KG 550) mit 1.130.000,00 €, brutto herangezogen: insgesamt 1.156.880,00€ brutto. Die Honorarzone wird mit HZ III, Mittelsatz eingeschätzt. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 600.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Die Vergabeunterlagen konnten nicht automatisch geladen werden. Du findest sie direkt beim Auftraggeber.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.