Die RVK beabsichtigt die Durchführung von Omnibusfahrleistungen mit Arbeitnehmerüberlassung im Auftrag der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH. Die Fahrleistung soll zum 15.02.2025 starten muss spätestens zum 01. März 2025 begonnen werden. Die Fahrleistungen erfolgen im Linienverkehr nach § 42 PBefG im Bereich unserer Niederlassung Bornheim auf Linien der Stadtwerke Bonn auf Bonner Stadtgebiet und dem angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis. Hierzu gehört die Durchführung der Fahrleistung gem. den übertragenen Umlaufplänen und der Verkauf von Fahrscheinen. Die angebotene Fahrleistung ist eine losweise Vergabe. Die Vergabe beinhaltet einzelne Umläufe und ist nach verschiedenen Betriebstagen aufgeteilt. Eine Angebotsabgabe kann für jeweils ein Los erfolgen oder es können beide Lose bedient werden. Die Umläufe sind beigefügt. Die Anforderungen an das eingesetzte Personal sind den Ausschreibungsunterlagen (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) zu entnehmen. Die Fahrzeugumläufe in Schul- und Ferienzeiten beziehen sich auf die Ferienordnung NRW. Der Angebotspreis ist in Anlage 3 einzusetzen. Betriebliche Änderungen bei Fahrplanänderungen, sowie aufgrund kurzfristiger Änderungen im Schülerverkehr sind (auch zu Betriebsbeginn) möglich. Sich hieraus ergebende Zu- und Absetzungen in den Fahrzeugumläufen werden gem. des in Anlage 3 aufgeführten Stundensatzes vergütet, bzw. in Abzug gebracht. Die Einsatzplanung für die übertragenen Umläufe liegt beim AN, und ist von AN unter Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu disponieren. Die Fahrten finden entsprechend der enthaltenen Umläufen statt.
Umläufe: o Montag – Frreitag (Schule wie Ferien): 6 Dienste o Samstag: 3 Dienste o Sonntag: 2 Dienste
Umläufe: - Mo – Fr Schule wie Ferien: 8 Dienste ; - Samstag: 4 Dienste ; - Sonntag: 2 Dienste
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.