Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten beabsichtigt, über eine Gesamtlaufzeit von 14 Jahren die bisher unsanierten Teilbereiche des bedeutenden Ensembles Schloss Friedenstein denkmalgerecht instand zu setzen. Zur Umsetzung des Projektes wird ein kompetentes Planungsteam mit einer besonderen Befähigung im Umgang mit Denkmalen gesucht. Bestandteil der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Planung von Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI 2013 für die gartendenkmalpflegerische Instandsetzung des Leinakanals mit seinen Parkbrücken sowie die Gewässer des Großen und Kleinen Parkteiches. Dies betrifft vor allem schadhafte Kanalabschnitte mit Ufersanierung und Abdichtung von Sohle und Damm, Ersatzneubau bzw. Instandsetzung der historischen Parkbrücken sowie die Entschlammung und Uferbefestigung des Kleinen Parkteiches sowie Uferbefestigung und Instandsetzung des Auslaufbauwerks des Großen Parkteiches.
Die Beauftragung erfolgt in einem ersten Schritt für die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) nach § 43 HOAI mit dem Ziel einer Kostenschätzung nach DIN 276, um daraus unter Berücksichtigung der Kostendeckung die Leistungsschwerpunkte festlegen zu können, die später zu Erstellung der Antragsunterlage (RZ-Bau Nr. 6.1) benötigt werden. Die Beauftragung der folgenden Leistungsphasen und Bauabschnitte besteht als Option. Die Bestandserfassung und Vorentwurfsplanung soll unter Berücksichtigung einer Prioritätensetzung zur Budgeteinhaltung bis zum 3. Quartal 2019 erarbeitet werden. Die Erstellung der Antragsunterlage RZBau ist für Anfang 2020 vorgesehen, sodass nach der Genehmigungs- und Ausführungsplanung Anfang 2021 die bauliche Realisierung erfolgen soll. Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Leistungen einzeln, gegliedert nach Bauabschnitten und Leistungsphasen oder anderweitig modifiziert, vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafür sprechen. Neben einer denkmalpflegerischen Rahmenzielstellung liegen für Teilbereiche Voruntersuchungen und Vorplanungen vor, auf denen aufgebaut werden soll. Die denkmalpflegerische Zielstellung ist mit dem bestehenden Planerteam (Bauhistoriker/Restaurator) zu entwickeln. Die Baumaßnahmen werden im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat in Teilbauabschnitten nach den Anforderungen der Richtlinie für Zuwendungsbauten des Bundes (RZBau) geplant und abgewickelt. Das Brutto-Investitionsvolumen für die die Parkabschnitte Freianlagenplanung und Ingenieurbauwerke beträgt zusammen als Kostenobergrenze bis zu 2,8 Mio. Euro einschließlich Nebenkosten. Der vorgenannte Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welche die Planung nach der Bestandserfassung unter Setzung von Prioritäten und unter Berücksichtigung des Gesamtprojektes auszurichten ist. Aufgrund des Gesamtinvestitionsvolumens sind die Bauleistungen europaweit auszuschreiben. Die Auftraggeberin schätzt die Objekte in der Honorarzone III bzw. IV ein.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.