Die Münchner Wohnen GmbH beabsichtigt, auf eigenem Grund (Flst. 8761/26) in München, Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark neben einer Kinderkrippe und gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss insgesamt ca. 148 Wohneinheiten als Ersatz für derzeit 90 Bestandswohneinheiten (Abriss) zu errichten. Die neue III- bis VI-geschossige Bebauung orientiert sich an der straßenbegleitenden Bebauung der Umgebung. Da auf dem Grundstück eine Kanalschutzzone verläuft, wird das Bauvorhaben in zwei Bauabschnitten (BA) errichtet. Das Grundstück mit 10.875 m² Grundfläche liegt zwischen Preßburger Straße, Garmischer Straße und Krüner Straße im Stadtbezirk Sendling-Westpark. Die Nutzung im Flächennutzungsplan wird als reines Wohngebiet ausgewiesen. Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan, so dass sich die Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB richtet. Ein gültiger Bauvorbescheid liegt vor.
Die Münchner Wohnen GmbH beabsichtigt, auf eigenem Grund (Flst. 8761/26) in München, Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark neben einer Kinderkrippe und gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss insgesamt ca. 148 Wohneinheiten als Ersatz für derzeit 90 Bestandswohneinheiten (Abriss) zu errichten. Die neue III- bis VI-geschossige Bebauung orientiert sich an der straßenbegleitenden Bebauung der Umgebung. Da auf dem Grundstück eine Kanalschutzzone verläuft, wird das Bauvorhaben in zwei Bauabschnitten (BA) errichtet. Das Grundstück mit 10.875 m² Grundfläche liegt zwischen Preßburger Straße, Garmischer Straße und Krüner Straße im Stadtbezirk Sendling-Westpark. Die Nutzung im Flächennutzungsplan wird als reines Wohngebiet ausgewiesen. Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan, so dass sich die Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB richtet. Ein gültiger Bauvorbescheid liegt vor.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Die Vergabeunterlagen konnten nicht automatisch geladen werden. Du findest sie direkt beim Auftraggeber.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.