AUFHEBUNG DES VERFAHRENS: Dieses Verfahren wird in Übereinstimmung mit § 57 SektVO aufgehoben. Grund ist eine ausstehende Bestandsaufnahme des Gesamtbauwerks der Nordschleuse. Deren Ergebnisse werden zu einer neuen Entscheidungsgrundlage führen, die dann ggf. in einen geänderten Planungsumfang münden kann. (2025-233) +++ Im Rahmen der Abgängigkeit der Schleusentore Nordschleuse strebt die bremenports GmbH & Co.KG handelnd für das Sondervermögen Hafen die Planung von baugleichen Schleusentoren in ihrer Größe (47,00 m x 9,00 m x 19,00 m) an. Ziel der Neuplanung ist neben dem reinen Ersatz eine Anpassung an die erhöhte Hochwasserschutzlinie. Damit verbunden ist ggf. eine Neukonzeptionierung der Tore. Folgende Bauwerksgruppen sind dabei zu betrachten: (1.) Schleusentor unter Berücksichtigung der aktuellen Hochwasserschutzrichtlinie (2.) Unterwagen (3.) Oberwagen (4.) Verholponton (optional für LP5) +++++ Als Kalkulations- und Vertragsgrundlagen sind hier im weitesten Sinne folgende Leistungsphasen der HOAI zugrunde zu legen. (i) LP1 – Grundlagenermittlung (ii) LP3 – Entwurfsplanung (iii) LP5 – Ausführungsplanung +++++ Die aktuellen Schleusentore wurden Anfang der 1930er Jahre errichtet. Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen zur Orientierung und sind in der Cloud unter folgenden Link einzusehen: https://nextcloud.bremenports.de/index.php/s/6amGyq4PAQcKiHN +++++ Folgende Richtlinien sind vom AN zu berücksichtigen: (a) DIN 19704 Stahlwasserbauten (b) Planung nach DIN EN 1993 (c) Festlegung von Ausführungsleistung nach DIN EN 1090 (d) DIN EN ISO 12944 (e) Planungsleistungen die die Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230 06/2023) bzw. der Maschinenrichtlinie (alt - Richtlinie 2006/42/EG) (f) Sofern Leistungsbereiche nicht mit den vorgenannten Normen abgedeckt sind, wird der AG in den Planungsphasen ergänzende Angaben machen +++++ Die Betrachtung zum Verholponton (Pkt. 4) wird für die Leistungsphase 5 separat betrachtet. +++++ Der AG geht von einer geschätzten Bausumme der Punkte 1 - 3 von ca. 10,0 Mio € aus.
Im Rahmen der Abgängigkeit der Schleusentore Nordschleuse strebt die bremenports GmbH & Co.KG handelnd für das Sondervermögen Hafen die Planung von baugleichen Schleusentoren in ihrer Größe (47,00 m x 9,00 m x 19,00 m) an. Ziel der Neuplanung ist neben dem reinen Ersatz eine Anpassung an die erhöhte Hochwasserschutzlinie. Damit verbunden ist ggf. eine Neukonzeptionierung der Tore. Folgende Bauwerksgruppen sind dabei zu betrachten: (1.) Schleusentor unter Berücksichtigung der aktuellen Hochwasserschutzrichtlinie (2.) Unterwagen (3.) Oberwagen (4.) Verholponton (optional für LP5) +++++ Als Kalkulations- und Vertragsgrundlagen sind hier im weitesten Sinne folgende Leistungsphasen der HOAI zugrunde zu legen. (i) LP1 – Grundlagenermittlung (ii) LP3 – Entwurfsplanung (iii) LP5 – Ausführungsplanung +++++ Die aktuellen Schleusentore wurden Anfang der 1930er Jahre errichtet. Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen zur Orientierung und sind in der Cloud unter folgenden Link einzusehen: https://nextcloud.bremenports.de/index.php/s/6amGyq4PAQcKiHN +++++ Folgende Richtlinien sind vom AN zu berücksichtigen: (a) DIN 19704 Stahlwasserbauten (b) Planung nach DIN EN 1993 (c) Festlegung von Ausführungsleistung nach DIN EN 1090 (d) DIN EN ISO 12944 (e) Planungsleistungen die die Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230 06/2023) bzw. der Maschinenrichtlinie (alt - Richtlinie 2006/42/EG) (f) Sofern Leistungsbereiche nicht mit den vorgenannten Normen abgedeckt sind, wird der AG in den Planungsphasen ergänzende Angaben machen +++++ Die Betrachtung zum Verholponton (Pkt. 4) wird für die Leistungsphase 5 separat betrachtet. +++++ Der AG geht von einer geschätzten Bausumme der Punkte 1 - 3 von ca. 10,0 Mio € aus.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.