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Projekt-ID: #51.30 - 2025 - 10

Sicherheitsdienstleistungen für die Leibniz Universität Hannover

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15.05.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Leibniz Universität Hannover (LUH) plant im Rahmen einer Ausschreibung Sicherheitsdienstleistungen zu vergeben.

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Die Leibniz Universität Hannover (LUH) plant im Rahmen einer Ausschreibung Sicherheitsdienstleistungen zu vergeben. Der Bieter muss die Liegenschaften gemäß Übersichtslageplan über alle Gebäudebereiche der LUH (Lageplan siehe Anlage) vor Angebotsabgabe besichtigen und die Teilnahme mit dem anliegenden Formblatt "Besichtigungsnachweis" nachweisen. Besichtigungstermine sind rechtzeitig mit der Ansprechpartnerin oder deren Vertretung abzustimmen (siehe Anlage Formblatt "Besichtigungsnachweis"). Nicht erfolgte und nicht durch Unterschrift des AG bestätigte Besichtigungen führen zum Ausschluss des Bieters. Anzahl Posten: 1 Posten Torkontroll- und Empfangsdienst i. V. m. Alarm-, Streifen-, Schließ- und Beflaggungsdienst 4 Posten Torkontroll- und Empfangsdienst i. V. m. Alarm-, Streifen- und Schließdienst 1 Posten Torkontroll- und Empfangsdienst i. V. m. Streifen- und Schließdienst 1 Posten Torkontroll- und Empfangsdienst i. V. m. Streifendienst 1 Posten Torkontroll- und Empfangsdienst 4 Touren Motorisierter Streifen- / Revierdienst i. V. m. Schließdienst Nachunternehmer: Der AN setzt für die Tätigkeiten eigene Sicherheitsmitarbeiter ein. Der Einsatz von Nachunternehmern für die Durchführung der vereinbarten Leistungen ist nur mit Zustimmung des AG zulässig. Ausführungsfristen: Ausführungsbeginn: 01.10.2025 Frühestes Ausführungsende: 30.09.2026 Maximales Ausführungsende: 30.09.2031 Die Sicherungsdienstleistungen sind nach Maßgabe des § 34a Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsverordnung, der DIN EN 15602 "Sicherheitsdienstleister/ Sicherungsdienstleister - Terminologie", der DIN 77200 "Sicherungsdienstleistungen-Anforderungen" mit Ausnahme des "Anhangs A - Leistungsstufen" sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23) auszuführen. Insbesondere muss der AN - dem AG die einzusetzenden Sicherheitsmitarbeiter inklusive dem einzusetzenden Führungspersonal vor Leistungsbeginn und bei jedem Wechsel schriftlich benennen und persönlich vorstellen. -aufgabenspezifische Dienstanweisungen erarbeiten und fortschreiben. Die Dienstanweisungen werden Vertragsbestandteil; sie sind dem AG vor Leistungsbeginn und nach jeder Fortschreibung zur Freigabe vorzulegen. - jedem seiner Sicherheitsmitarbeiter eine allgemeine und eine aufgabenspezifische Dienstanweisung sowie die DGUV Vorschrift 23 einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsanweisungen gegen Empfangsbestätigung aushändigen. - sicherstellen, dass allen Sicherheitsmitarbeiter Telekommunikationsmittel zur Verfügung stehen, mit denen grundsätzlich ohne Unterbrechung Kontakt zur Einsatzleitung und umgekehrt hergestellt werden kann. Über diese Verbindung ist gegenüber dem AG ein Nachweis zu führen - seine Sicherheitsmitarbeiter vor Leistungsbeginn auf der Grundlage der ausgehändigten Unterlagen in die konkreten Tätigkeitsfelder vor Ort einweisen. Diese Einweisungen werden nicht gesondert vergütet. Der AN selbst wird vom AG in die konkreten Tätigkeitsfelder einmal kostenfrei eingewiesen; jede weitere Einweisung durch den AG ist kostenpflichtig. - Wächterkontrollsystem Installation in Absprache mit dem AG und Unterhaltung eines Wächterkontrollsystems mit ca. 420 Wächterkontrollstellen auf eigene Kosten. Das System ist gegen Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl zu sichern. Die Funktionsfähigkeit ist im Rahmen der Kontrollgänge ständig zu überprüfen. Die Protokolle der Kontrollgänge sind dem AG auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Wächterkontrollstellen müssen sinnvoll bezeichnet werden (mind. die Gebäudenummer enthalten) und in einer aussagefähigen Liste geführt oder im Gebäude-/Liegenschaftsplan eingezeichnet werden. Evtl. notwendige Pläne werden vom AG zur Verfügung gestellt. - eine vom Verband der Sachversicherer nach VdS 3138 anerkannte Notruf- und Service- Leitstelle sowie Interventionsstelle betreiben (sämtliche Nachweise und Zertifizierungen sind beizufügen). - die Wachprotokolle und das Wachbuch mindestens für die letzten 2 Monate für den AG in elektronischer Form verfügbar machen. Auffälligkeiten sind zeitnah, spätestens am nächsten Werktag, per Mail dem jeweiligen Ansprechpartner mitzuteilen. Genauere Anforderungen, weitere Informationen sowie Informationen über die georderten Grundanforderungen der Mitarbeiter*innen entnehmen Sie bitte den Dokumenten unter dem Punkt "Vergabeunterlagen". Folgende Unterlagen müssen Ihrem Angebot beigefügt werden: Bescheinigung der Eintragung in das Handels- und Berufsregister Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Nachweis der geleisteten Sozialversicherungsbeträge Nachweis, dass der Bieter sich nicht in Konkurs, Liquidation oder im gerichtlichen Vergleich bzw. Gegenstand eines entsprechenden Verfahrens ist, welches seine wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit beeinträchtigt Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflicht Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, dass den Beschäftigten ein Mindestentgelt durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag bzw. bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens dem gesetzlich festgelegten Mindestentgelt gezahlt wird (Erklärungsvordruck zu § 4 Abs. 1 NTVergG liegt den Anlagen bei) Erklärung Russland (Erklärungsvordruck liegt den Anlagen bei) Vordruck "Besichtigungsnachweis" Vordruck "Preisblatt" Vordruck "Kalkulatorischer Stundenlohn" Vordruck "Referenzen" (gerne 3, mindestens aber 1 vergleichbare Referenz) Vordruck "AVV_Wachdienst_DS" Anerkannt werden auch ein Präqualifizierungsnachweis oder formlose Eigenerklärungen.

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