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Projekt-ID: #40/2026

Rahmenvereinbarung "Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter"

OFFEN
services
16.07.26 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabefahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die AOK service GmbH (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.

Lose

5 Lose

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen: Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security & Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI & Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur & Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen: Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security & Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI & Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur & Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen: Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security & Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI & Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur & Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen: Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security & Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI & Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur & Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security & Workplace (Los 2), Data, KI &Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur & Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen: Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security & Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI & Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur & Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.

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Vergabeunterlagen

03_Bewerbungsbedingungen.pdf

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07_Anhang 1 zu Anlage 2 - Datenschutzbestimmungen.pdf

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08_Anhang 2 zu Anlage 2 - Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit.pdf

PDF • 574.6 KB

09_Anlage 3-1 - Teilleistung.pdf

PDF • 9.1 KB

10_Anlage 3-2 - Unterauftragnehmer.pdf

PDF • 572.9 KB

11_Anlage 3-3 - Unterauftragnehmererklärung.pdf

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12_Anlage 3-4 - Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe EL UA.pdf

PDF • 622.8 KB

13_Anlage 4 - Bietergemeinschaft.pdf

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14_Anlage 5 - Angaben zum Unternehmen.pdf

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15_Anlage 6-1 - Angebotsblatt Los 1.xlsx

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16_Anlage 6-2 - Angebotsblatt Los 2.xlsx

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17_Anlage 6-3 - Angebotsblatt Los 3.xlsx

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18_Anlage 6-4 - Angebotsblatt Los 4.xlsx

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19_Anlage 6-5 - Angebotsblatt Los 5.xlsx

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20_Anlage 7-1 - Bewertungsmatrix Los 1.pdf

PDF • 60.7 KB

21_Anlage 7-2 - Bewertungsmatrix Los 2.pdf

PDF • 62.1 KB

22_Anlage 7-3 - Bewertungsmatrix Los 3.pdf

PDF • 94.7 KB

23_Anlage 7-4 - Bewertungsmatrix Los 4.pdf

PDF • 96.0 KB

24_Anlage 7-5 - Bewertungsmatrix Los 5.pdf

PDF • 96.8 KB

25_ Anlage 8 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.pdf

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26_Anlage 9 - Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen der Europäischen Union.pdf

PDF • 166.9 KB

27_Anlage 10-1 - Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.pdf

PDF • 160.2 KB

28_Anlage 10-2 - Gesamtumsatz im Bereich Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern.pdf

PDF • 165.3 KB

29_Anlage 11-1 - Referenzen der letzten 3 Jahre Los 1.pdf

PDF • 212.1 KB

30_Anlage 11-2 - Referenzen der letzten 3 Jahre Los 2.pdf

PDF • 253.7 KB

31_Anlage 11-3 - Referenzen der letzten 3 Jahre Los 3.pdf

PDF • 232.5 KB

32_Anlage 11-4 - Referenzen der letzten 3 Jahre Los 4.pdf

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33_Anlage 11-5 - Referenzen der letzten 3 Jahre Los 5.pdf

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04_Anlage 1 - Leistungsbeschreibung.pdf

PDF • 205.7 KB

05_Anhang 1 zu Anlage 1 - Eigenerklärung Einsatz KI.pdf

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06_Anlage 2 - Rahmenvereinbarung.pdf

PDF • 80.6 KB

01_Anschreiben.pdf

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02_Anlage zum Anschreiben - Liste einzureichender Unterlagen.pdf

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250516_Anhang_E_personenbez. Daten allgemein_Datenkategorien_1.3.docx

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250516_Anhang F_personenbez. Daten allgemein_Muster_Verpflichtungerklärung_1.4.docx

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250516_Anhang_A_personenbez. Daten allgemein_Übersicht_Ansprechpartner_1.4.docx

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250624_Anlage_1_zum Hauptvertrag_Datenschutzbestimmungen_personenbezogene Daten_2.3.docx

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250227_Anhang C_personenbez. Daten allgemein_TOM_2.0.docx

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250516_Anhang_B_personenbez. Daten allgemein_DV-Standorte_1.4.docx

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250516_Anhang_D_personenbez. Daten allgemein_Unterauftragnehmer_1.3.docx

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250516_Anhang_B_Sozialdaten_DV-Standorte_2.0.docx

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250624_Anhang C_Sozialdaten_technisch_organisatorische_Maßnahmen_2.0.docx

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250516_Anhang_A_Sozialdaten_Übersicht Ansprechpartner_1.2.docx

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250516_Anhang_F_Sozialdaten_Datenkategorien_1.2.docx

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250516_Anhang_G_Muster_Verpflichtungserklärung_Sozialdaten_1.2.docx

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250516_Anhang_E_Sozialdaten_Wartung_1.2.docx

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250516_Anhang_D_Sozialdaten_Unterauftragnehmer_1.2.docx

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250624_Anlage 1_zum Hauptvertrag_Datenschutzbestimmungen Sozialdaten_3.0.docx

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06_Anlage 2 - RahmenvereinbarungV2.pdf

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03_Bewerbungsbedingungen_V2.pdf

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02_Anlage zum Anschreiben - Liste einzureichender Unterlagen_V2.pdf

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