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Projekt-ID: #BV: 1005047

Generika-Ersatzkassen 29

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218.240.377 € Budget
13.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für 24 Monate vom 01.01.2027 - 31.12.2028. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 168 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Austauschgruppen unterteilt. Die DAK-G ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Lose

168 Lose

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 323.271 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 215.752 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 527.964 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 126.588 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 204.853 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 45.330 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 191.179 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 105.430 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 509.746 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.259.548 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 30.194 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 42.496 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 55.935 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 91.047 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 46.397 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 18.907 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 198.473 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 300.636 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 295.119 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 260.109 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 4.704.598 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 299.432 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 265.968 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.230.339 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 34.358 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 243.694 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 49.508 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 652.358 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 2.320.607 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 706.078 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 901.846 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 3.596.511 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 2.524.883 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 554.895 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.427.479 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 4.145.742 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 6.753.128 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 9.829.798 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 2.756.777 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.487.261 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 3.561.262 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 812.721 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 320.141 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 641.866 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 238.322 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 303.030 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 48.943 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.760.441 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 207.044 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 429.083 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 121.271 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.157.212 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.044.818 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 15.373 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 40.989 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 51.663 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 98.921 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 41.979 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 16.986 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.564.053 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.043.321 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.116.877 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 325.047 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 218.566 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 89.506 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.024.837 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 3.337.705 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.211.619 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 4.548.300 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 3.980.912 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 884.764 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.567.333 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 10.278.245 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 889.407 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 6.296.427 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 3.269.057 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 2.531.582 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 8.001.282 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 131.669 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 173.844 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 168.053 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 271.043 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 160.060 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 243.894 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 50.186 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 243.323 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 151.506 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 558.983 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 105.356 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.550.530 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.091.495 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 29.387 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 47.625 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 65.202 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 93.848 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 49.542 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 21.949 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 688.826 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 345.808 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 342.127 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 2.370.736 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 307.658 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 5.372.034 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 352.052 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 280.282 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.460.917 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 483.242 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 57.635 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 277.353 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 59.262 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 802.340 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 82.976 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 2.812.237 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 3.175.837 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.186.699 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 3.243.218 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 695.577 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.643.428 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 5.149.966 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 7.145.019 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.189.284 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 3.305.345 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.832.351 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 4.621.136 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.027.627 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 142.673 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.334.719 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 241.624 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 978.120 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 21.851 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 523.490 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.893.943 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 83.729 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 394.924 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 62.324 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 2.962.499 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 992.929 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.076.761 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 146.549 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 199.908 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 865.568 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 153.168 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 40.269 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 204.128 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.187.538 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 237.806 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 294.623 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 189.218 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 3.324.497 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 69.478 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 266.842 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 57.117 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 104.177 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 715.054 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 852.477 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 3.023.397 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 5.807.802 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 2.023.080 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 630.044 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.575.055 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 35.581 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 232.227 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 97.873 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 860.644 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 1.029.714 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 4.327.550 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 10.919.781 €

Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Geschätzter Wert 116.021 €

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