Gebäudeplanungsleistungen für ein Soziales Wohnprojekt Alice-Salomon-Straße 1, 79111 Freiburg, Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. für den Neubau „Soziales Wohnprojekt, Alice-Salomon-Straße 1, Freiburg“ Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. Die Stadt Freiburg plant am Standort Alice-Salomon-Straße 1 in Freiburg-St. Georgen die Errichtung eines sozialen Wohnprojekts. Vorgesehen ist ein viergeschossiges Wohngebäude mit 29 Wohneinheiten für rund 60 Personen. Ziel des Vorhabens ist es, wohnungslose Einzelpersonen und Familien aus städtischen Wohnheimen in eigenen Mietwohnraum zu vermitteln. Die Stadt Freiburg tritt als Bauherrin und künftige Betreiberin auf. Das Projekt ist zugleich als übertragbares Modell für weitere soziale Wohnprojekte dieser Art angelegt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Innere Elben“; vorgesehen sind drei Vollgeschosse und ein Attikageschoss. Für die aktuell vorgesehene Kubatur und das Maß der baulichen Nutzung wurden bauplanungsrechtliche Befreiungen mittels einer Bauvoranfrage geklärt. Der Bauvoranfrage liegt eine Machbarkeitsstudie zugrunde, welche neben den baurechtlichen Fragestellungen bzgl. Lage und Kubatur des Baukörpers auch erste Grundrissuntersuchungen und einen Beleg für den gewünschten Wohnungsmix nachgewiesen hat. Die Machbarkeitsstudie und das Ergebnis der Bauvoranfrage werden den Bietenden in der 2. Stufe des Verfahrens vollständig zur Verfügung gestellt. Der Wohnungsmix umfasst 19 Kleinstwohnungen für Einzelhaushalte, davon vier barrierefrei, eine Einheit für Sozialbetreuung, vier Zwei-Zimmer-Wohnungen für Paare bzw. Alleinerziehende und sechs große Wohnungen für Familien mit fünf oder mehr Personen. Die aktuell geplante Wohnfläche liegt bei rund 1.600 m². Die Raumgrößen orientieren sich am Landeswohnraumförderprogramm. Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen stufenweise beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Gebäudeplanungsleistungen für ein Soziales Wohnprojekt Alice-Salomon-Straße 1, 79111 Freiburg, Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. für den Neubau „Soziales Wohnprojekt, Alice-Salomon-Straße 1, Freiburg“ Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. Die Stadt Freiburg plant am Standort Alice-Salomon-Straße 1 in Freiburg-St. Georgen die Errichtung eines sozialen Wohnprojekts. Vorgesehen ist ein viergeschossiges Wohngebäude mit 29 Wohneinheiten für rund 60 Personen. Ziel des Vorhabens ist es, wohnungslose Einzelpersonen und Familien aus städtischen Wohnheimen in eigenen Mietwohnraum zu vermitteln. Die Stadt Freiburg tritt als Bauherrin und künftige Betreiberin auf. Das Projekt ist zugleich als übertragbares Modell für weitere soziale Wohnprojekte dieser Art angelegt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Innere Elben“; vorgesehen sind drei Vollgeschosse und ein Attikageschoss. Für die aktuell vorgesehene Kubatur und das Maß der baulichen Nutzung wurden bauplanungsrechtliche Befreiungen mittels einer Bauvoranfrage geklärt. Der Bauvoranfrage liegt eine Machbarkeitsstudie zugrunde, welche neben den baurechtlichen Fragestellungen bzgl. Lage und Kubatur des Baukörpers auch erste Grundrissuntersuchungen und einen Beleg für den gewünschten Wohnungsmix nachgewiesen hat. Die Machbarkeitsstudie und das Ergebnis der Bauvoranfrage werden den Bietenden in der 2. Stufe des Verfahrens vollständig zur Verfügung gestellt. Der Wohnungsmix umfasst 19 Kleinstwohnungen für Einzelhaushalte, davon vier barrierefrei, eine Einheit für Sozialbetreuung, vier Zwei-Zimmer-Wohnungen für Paare bzw. Alleinerziehende und sechs große Wohnungen für Familien mit fünf oder mehr Personen. Die aktuell geplante Wohnfläche liegt bei rund 1.600 m². Die Raumgrößen orientieren sich am Landeswohnraumförderprogramm. Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen stufenweise beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.