Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag). Die Bauwerskprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken Leistungsbereich 02: Verkehrszeichenbrücken . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Ziffer 2.1.4 sowie im Anschreiben, dass über die unter Ziffer 5.1.11 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Nordbayern der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Bauwerksprüfungen in Bezug auf Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 2 sind Bauwerksprüfungen in Bezug auf Verkehrszeichenbrücken. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.