Objektplanung gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-3 sowie 5-8, für die Baumaßnahme „Neubau Zentrales Waffenkammergebäude“ in der Gäubodenkaserne Feldkirchen. Der Maßnahme ist ein Raumbedarf von 625 m2 Nutzfläche zugewiesen. Die Kostenobergrenze ist auf 5.332.000,00 Euro brutto festgesetzt. In der Gäubodenkaserne Feldkirchen besteht der Bedarf an einem Zentralen Waffenkammergebäude gem. der Bereichsvorschirft AR C1-1810/0-6260. Derzeit sind die benötigten Flächen zur Lagerung waffenkammerpflichtigen Materials dezentral in einzelnen Gebäuden abgebildet. Um zeitnah eine Trennung von Funktions-, Lager- und Unterkunftsbereichen und eine Optimierung sowie Reduzierung des Überwachungsaufwands herbeiführen zu können, sind im Rahmen der EBM „Neubau Zentrales Waffenkammergebäude“ zentrale Flächen zur Einlagerung und Waffen im nördlichen Bereich des zentralen Schotterparkplatzes (südlich des Gebäudes 2/2a) zu realisieren. Der Bedarf an einem Zentralen Waffenkammergebäude ist gem. den AR C1-1810/0-6260 grundlagenbasiert bzw. standardisiert. Die Voraussetzungen nach NRBBau Abschnitt C 4.2 sind erfüllt. In einer Bereichsvorschrift der Bundeswehr ist die geforderte Ausstattung des Gebäudes (Raumausstattung, bauliche Anforderungen, Beleuchtung, Beheizung) sowie Raumgrößen und deren Zugänge geregelt. Der Neubau "Zentrales Waffenkammergebäude" befindet sich in der Nähe mehrerer unter Denkmalschutz stehender Gebäude.
Objektplanung gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-3 sowie 5-8, für die Baumaßnahme „Neubau Zentrales Waffenkammergebäude“ in der Gäubodenkaserne Feldkirchen. Der Maßnahme ist ein Raumbedarf von 625 m2 Nutzfläche zugewiesen. Die Kostenobergrenze ist auf 5.332.000,00 Euro brutto festgesetzt. In der Gäubodenkaserne Feldkirchen besteht der Bedarf an einem Zentralen Waffenkammergebäude gem. der Bereichsvorschirft AR C1-1810/0-6260. Derzeit sind die benötigten Flächen zur Lagerung waffenkammerpflichtigen Materials dezentral in einzelnen Gebäuden abgebildet. Um zeitnah eine Trennung von Funktions-, Lager- und Unterkunftsbereichen und eine Optimierung sowie Reduzierung des Überwachungsaufwands herbeiführen zu können, sind im Rahmen der EBM „Neubau Zentrales Waffenkammergebäude“ zentrale Flächen zur Einlagerung und Waffen im nördlichen Bereich des zentralen Schotterparkplatzes (südlich des Gebäudes 2/2a) zu realisieren. Der Bedarf an einem Zentralen Waffenkammergebäude ist gem. den AR C1-1810/0-6260 grundlagenbasiert bzw. standardisiert. Die Voraussetzungen nach NRBBau Abschnitt C 4.2 sind erfüllt. In einer Bereichsvorschrift der Bundeswehr ist die geforderte Ausstattung des Gebäudes (Raumausstattung, bauliche Anforderungen, Beleuchtung, Beheizung) sowie Raumgrößen und deren Zugänge geregelt. Der Neubau "Zentrales Waffenkammergebäude" befindet sich in der Nähe mehrerer unter Denkmalschutz stehender Gebäude.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.