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Projekt-ID: #133-600.02/015#001-0128/26 - Pflege Außenanlagen

Pflege Außenanlagen

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240.000 € Budget
23.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die jährlich anfallende Pflege zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes der umfangreichen Außenanlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes in der Fördestraße 16 beschrieben. Es handelt sich sowohl um weniger intensiv zu unterhaltende Vegetationsflächen eher im Randbereich, als auch um repräsentative gärtnerische Flächen an den Pförtner- und Eingangsbereichen mit einem hohen Anspruch an einen guten Pflegezustand. Entsprechend hoch ist hier die Anzahl der Pflegegänge.

Lose

3 Lose

Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Unterhaltungspflege gilt die DIN 18919, sofern in den Leistungsbeschreibungen nicht näher ausgeführt. Die Leistungen beginnen bereits im März und enden erst im November eines Jahres. Die erforderlichen Arbeiten sind in der Regel in der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr zu erbringen. Arbeiten am Samstag können nach Absprache mit dem AG von 08.00 bis 15.00 h ausgeführt werden. Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung nach Bedarf rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG durch schriftlichen Nachweis nach Abschluss anzuzeigen. Bei der Ausführung der Leistungen sind die Vegetationsflächen zu überwachen bezüglich auf: - Krankheits- und Schädlingsbefall, - Wildverbiss, - Funktionsfähigkeit von Verankerungen, Sonnen- und Verdunstungsschutzeinrichtungen, - Funktionsfähigkeit von Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen. Dabei festgestellte Mängel sind dem AG mitzuteilen, um den weiteren Handlungsbedarf abzustimmen. Trockene und beschädigte Pflanzenteile sind abzuschneiden, Wildtriebe bei Veredelungen sind zu entfernen. Bei Schnittmaßnahmen sind die artbedingten Besonderheiten und der natürliche Habitus der Pflanzen zu berücksichtigen. Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs sind verboten!

Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Unterhaltungspflege gilt die DIN 18919, sofern in den Leistungsbeschreibungen nicht näher ausgeführt. Die Leistungen beginnen bereits im März und enden erst im November eines Jahres. Die erforderlichen Arbeiten sind in der Regel in der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr zu erbringen. Arbeiten am Samstag können nach Absprache mit dem AG von 08.00 bis 15.00 h ausgeführt werden. Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung nach Bedarf rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG durch schriftlichen Nachweis nach Abschluss anzuzeigen. Bei der Ausführung der Leistungen sind die Vegetationsflächen zu überwachen bezüglich auf: - Krankheits- und Schädlingsbefall, - Wildverbiss, - Funktionsfähigkeit von Verankerungen, Sonnen- und Verdunstungsschutzeinrichtungen, - Funktionsfähigkeit von Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen. Dabei festgestellte Mängel sind dem AG mitzuteilen, um den weiteren Handlungsbedarf abzustimmen. Trockene und beschädigte Pflanzenteile sind abzuschneiden, Wildtriebe bei Veredelungen sind zu entfernen. Bei Schnittmaßnahmen sind die artbedingten Besonderheiten und der natürliche Habitus der Pflanzen zu berücksichtigen. Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs sind verboten!

Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Unterhaltungspflege gilt die DIN 18919, sofern in den Leistungsbeschreibungen nicht näher ausgeführt. Die Leistungen beginnen bereits im März und enden erst im November eines Jahres. Die erforderlichen Arbeiten sind in der Regel in der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr zu erbringen. Arbeiten am Samstag können nach Absprache mit dem AG von 08.00 bis 15.00 h ausgeführt werden. Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung nach Bedarf rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG durch schriftlichen Nachweis nach Abschluss anzuzeigen. Bei der Ausführung der Leistungen sind die Vegetationsflächen zu überwachen bezüglich auf: - Krankheits- und Schädlingsbefall, - Wildverbiss, - Funktionsfähigkeit von Verankerungen, Sonnen- und Verdunstungsschutzeinrichtungen, - Funktionsfähigkeit von Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen. Dabei festgestellte Mängel sind dem AG mitzuteilen, um den weiteren Handlungsbedarf abzustimmen. Trockene und beschädigte Pflanzenteile sind abzuschneiden, Wildtriebe bei Veredelungen sind zu entfernen. Bei Schnittmaßnahmen sind die artbedingten Besonderheiten und der natürliche Habitus der Pflanzen zu berücksichtigen. Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs sind verboten!

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