Abschluss einer Gebäude- und Inventarversicherung für die RWTH Aachen University ab dem 01.01.2027. Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Gem. Dok H, Absatz VI. Gegenstand des Verfahrens Anzubieten ist eine Gebäude- und Inventarversicherung. Vertragsbeginn ist der 01.01.2027. Die Gebäudeversicherungssumme beträgt ca. EUR 251.496.705 (Stand Nov. 2025) Die Versi-cherungssumme für die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung beträgt ca. EUR 1.194.486.451. Die Versicherungssumme für Gebäude ist, im Vergleich zur Versicherungssumme für die Be-triebseinrichtung, sehr niedrig. Dies liegt daran, dass die RWTH nur über wenig eigene Ge-bäude verfügt und in den meisten Fällen Mieter von Landesimmobilien ist (Bau- und Liegen-schaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen). Die folgenden Anforderungen sind Mindestanforderungen: Versicherte Gefahren sind Feuer-, Leitungswasser- und Sturm-/ Hagelschäden in der Gebäu-deversicherung sowie Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-/ Hagel- und Einbruchdiebstahlschäden in der Inventarversicherung. In der Feuerversicherung ist ein Selbstbehalt in Höhe von EUR 200.000,00 / alternativ EUR 500.000,00 vorzusehen. Generell kann für den Gebäudebestand eine Höchstentschädi-gung pro Schadenfall von EUR 60 Mio. vereinbart werden. Für die Objekte Faserverbund Dem. Zentrum (IKV), Rechenzentrum sowie Sammelbau Physik soll eine Höchstentschädi-gung pro Schadenfall von EUR 72 Mio. vereinbart werden. In der Leitungswasserversicherung, der Sturm/ Hagel-Versicherung und der Einbruchdieb-stahlversicherung ist ein Selbstbehalt von EUR 5.000,00 / alternativ EUR 10.000,00 pro Schadenfall zu vereinbaren. Für die Gefahren Leitungswasser und Sturm/ Hagel ist auch eine Höchstentschädigung je Schadenfall von EUR 15 Mio. und für die Gefahr Einbruchdiebstahl eine Höchstentschädigung je Schadenfall von EUR 10 Mio. zu vereinbaren. Es kann eine Jah-reshöchstentschädigung in Höhe von EUR 25 Mio. vereinbart werden. Es ist ferner Versicherungsschutz für Hochwasser/ Überschwemmung und Schneedruck/ Lawinen anzubieten. Versicherungsschutz für die Gefahr Erdbeben soll nur für Gebäude bestehen. Dies ist als Eventualposition anzubieten. Der Selbstbehalt für die Elementargefahren (Hochwasser/ Überschwemmung, Erdbeben) soll EUR 100.000,00 betragen. Bei den Gefahren Erdsenkung/ Erdrutsch sowie Schneedruck/ Lawinen beträgt der Selbstbehalt EUR 12.500,00. Für diese Gefahren kann eine Jahreshöchstentschädigung von EUR 15 Mio. vereinbart werden.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.