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Projekt-ID: #P-2025-074

Abbruch und Neubau Freiwillige Feuerwehr Nietleben, Fachplanung Stark- und Schwachstrom

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19.06.25 Frist

Projektbeschreibung

Planungsleistungen Technische Ausrüstung Starkstrom und Schwachstrom

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Die Stadt Halle (Saale) muss sicherstellen, dass die Gebäude der Ortsfeuerwehren die baulichen Voraussetzungen erfüllen, um einen flächendeckenden Unfall- und Gefahrenschutz gemäß Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu gewährleisten. Aus diesem Grund erfolgte eine umfangreiche Bestandsaufnahme zum baulichen Zustand der Feuerwehrhäuser der Ortsfeuerwehren durch Begehungen der Fachbereiche Immobilien und Sicherheit. Bei den Begehungen wurden der bauliche Zustand und die Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN 14092 - Feuerwehrhäuser beurteilt. Es wurde festgestellt, dass sich die meisten Objekte in einem unsanierten Zustand befinden und nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN entsprechen. Das Baugrundstück liegt im Innenbereich, die planungsrechtliche Einordnung der geplanten Baumaßnahme erfolgt über §34 BauGB. Hinsichtlich der Gebietseinstufung handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet. Im Baugenehmigungsverfahren muss ein Schallschutznachweis vorgelegt werden. Eine Grenzbebauung ist in der Umgebungsbebauung vorhanden und ortsüblich und somit auch bei einer Neubebauung möglich. Für den Ortskern von Nietleben existiert eine Erhaltungssatzung der Stadt Halle (Saale), die entsprechend zu berücksichtigen ist. Auf dem Grundstück befinden sich im vorderen Bereich zwei größere Bestandsbäume, die bei der Konzeption der Neubebauung weitestgehend Berücksichtigung finden sollen. Für den Zeitraum der Bauausführung auf dem Grundstück Kirchstraße 10 wird die Ortsfeuerwehr auf ein Ausweichobjekt verlegt. Im Rahmen der Baufeldfreimachung erfolgt der Abbruch des Bestandsgebäudes (Fahrzeughalle/Gerätehaus und Sozialtrakt) der Freiwilligen Feuerwehr Nietleben. Für das Gebäude ist die komplette Fachplanung für die Technische Gebäudeausrüstung - Stark- und Schwachstrom der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß der Verordnung über die Honorare der Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI 2021) zu erbringen. Für folgende Leistung ist die Planung zu erbringen: Starkstrom: - Niederspannungsschaltanlagen - Niederspannungsinstallationsanlagen - Blitzschutz- und Erdungsanlage - Ladegeräte für Einsatzfahrzeuge - Einspeisemöglichkeit für Sicherheitsversorgung aus einer mobilen Netzersatzanlage - Vorleistung Anschlüsse elektrische Tore - Zählerplatzverteilung mit Messung - Allgemeinbeleuchtung, Außenbeleuchtung und Notbeleuchtung generell mit LED Schwachstrom: - Brandmeldeanlage nach DIN 14675 / 0833 (BSK wird noch erstellt) - Video-Türsprechanlage - TK-Anlage / Alarmfax - Einbruchmeldeanlage mit Sprachalarmübertragung an die Feuerwehr-Leitstelle - Flächendeckende strukturierte Verkabelung inkl. Vorleistung WLAN-AccessPoints - SAT-Empfangsanlage - Medientechnik (LED-TV, Beamer...) - Zutrittskontrolle Dormakaba - Alarmmonitore Grundlagen der Planung sind die TGA-Standards der Stadt Halle (Anlage).

Vertragslaufzeit 27.11.2025 – 29.03.2028

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