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ID du projet : #2025-3-18

Realisierungswettbewerb Rathaus und Bürgerhaus Niederdorfelden

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22.04.25 Date limite

Description du projet

Die Gemeinde Niederdorfelden lobt einen einphasigen, nicht offenen architektonischen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb n. RPW 2013 aus, der einem Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 Vergabeverordnung (VgV) vorgeschaltet ist. Ziel des Wettbewerbs ist die Auswahl eines realisierbaren Entwurfs für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Rat- und Bürgerhauses, der sich auf überzeugende Weise mit den städtebaulichen, freiraumplanerischen, architektonischen und funktionalen Ansprüchen des Ortes und des Raumprogramms auseinandersetzt.

Lots

1 Lot

Das 1970 erbaute und 1984 umgebaute Rat- und Bürgerhaus in Niederdorfelden befindet sich aufgrund baulicher, brandschutztechnischer, technischer und funktionaler Mängel in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Auch im Bereich der umgebenden Freifläche sowie in der Gebäudeerschließung besteht Handlungsbedarf. Zur Sicherstellung einer integrierten und zukunftsweisenden, funktional, gestalterisch und wirtschaftlich qualitätsvollen Planung beabsichtigt die Gemeinde Niederdorfelden für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung des Gebäudeensembles einen nicht offenen architektonischen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb n. RPW 2013 auszuloben. Ziel ist, das Rathaus in Zusammenwirken mit dem Bürgerhaus, der kommunalen Schul-, Kinder- und Jugendbücherei, der Musikschule und der Gastronomie zu einem für alle Bürger*innen attraktiven Begegnungsort zu entwickeln. Hierzu ist der zu modernisierende und zu erweiternde Gebäudekomplex funktional und architektonisch angemessen sowie nachhaltig weiterzuentwickeln und ansprechend in das städtebauliche Umfeld zu integrieren. Dabei ist die heutige Fläche von ca. 3.120 m² BGF um ca. 500 m² BGF auf ca. 3.620 m² BGF zu erweitern. Für das Projekt werden Baukosten nach DIN 276 (Kostengruppen 300, 400) in Höhe von 12.020.000 EUR (brutto) angenommen. Zu berücksichtigen ist, dass eine Förderung der energetischen Sanierung und der Schaffung von Barrierefreiheit durch die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration in Aussicht gestellt wurde. Diese basiert darauf, dass sich die NGF im Abgleich mit dem Bestand um max. 20 % erhöht. Dieser Wert ist zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Projektes unbedingt zu beachten.

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