12-216-FreianlagenVGV OUVERT
Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen beabsichtigt die Generalsanierung der 3-fach Sporthalle Gunzenhausen. Die Gesamtkosten (KG 300 – 700, ohne KG 600) nach DIN 276 werden auf ca. 18,029 Mio. € brutto geschätzt. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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| Lot | Prestation | Exécution |
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| LOT-0001 | Objektplanung Freianlagen Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 2 §§ 38 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, (LPH 4 nach Bedarf sofern erforderlich) - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufe gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) – FAG - Beraten des AG, Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) – FAG (Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst.) - LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objekt- bzw. Fachplanung erbracht. Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Alle vorhandenen Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in die 2. Stufe. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. | — |
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