Die Stadt Zehdenick ist als kommunale Gebietskörperschaft gesetzlich verpflichtet, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Mittagessen sowie mit Frühstück und Vesper inklusive Getränke in den Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) in Trägerschaft der Stadt Zehdenick anzubieten. Darüber hinaus besteht in schulischen Einrichtungen die Nachfrage von Schülern nach einer Mittagessenversorgung auch außerhalb einer Betreuung in Kindertagesstätten. Dafür ist von der Stadt Zehdenick gemäß § 113 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) Sorge zu tragen. Zu versorgen sind ab dem 01.01.2027 insgesamt 3 Grundschulen sowie ganztägig 5 Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft der Stadt Zehdenick. Der bestehende Vertrag mit den bisherigen Caterern/Dienstleistern läuft am 31.12.2026 aus. Die Stadt Zehdenick beabsichtigt hierzu die Vergabe der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen einer Mittagsversorgung in den Schulen sowie einer Ganztagsverpflegung einschließlich Getränken in den Kindertagesstätten und Horten.
siehe Leistungsverzeichnis
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.