LOT-0001 V347_2026VGV OUVERT
Wartungsinhalte Leistungsumfang: Die Wartung umfasst sämtliche Leistungen zur Sicherstellung eines sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betriebs der Aufzugsanlagen. Die eingesetzten Aufzugsmonteure müssen über ausreichende fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich der Aufzugstechnik verfügen und für die jeweils auszuführenden Arbeiten nachweislich qualifiziert sein. Die Arbeiten sind nach den Vorgaben - DIN EN 13015 - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) - Herstellerangaben - DGUV-Vorschriften durchzuführen. Der Auftragnehmer führt die vorbeugende Wartung der Aufzugsanlage gemäß den Herstellervorgaben, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Vorschriften durch. Alle Wartungsarbeiten sind zu dokumentieren. Festgestellte Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen sind in der Dokumentation auszuführen. Die Gesamtdokumentation ist dem Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten in digitaler Form, im pdf-Format, zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation muss eindeutig der jeweiligen Aufzugsanlage und dem jeweiligen Wartungstermin zugeordnet werden können. Die Dokumentationen sind von beiden Seiten zu unterzeichnen. Die Vergütung der Dokumentation ist innerhalb der Einheitspreise eizukalkulieren.
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| Lot | Prestation | Exécution |
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| LOT-0001 | Instandhaltung Aufzüge (Wartung und Instandsetzung) Leistungsumfang: Die Wartung umfasst sämtliche Leistungen zur Sicherstellung eines sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betriebs der Aufzugsanlagen. Die eingesetzten Aufzugsmonteure müssen über ausreichende fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich der Aufzugstechnik verfügen und für die jeweils auszuführenden Arbeiten nachweislich qualifiziert sein. Die Arbeiten sind nach den Vorgaben - DIN EN 13015 - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) - Herstellerangaben - DGUV-Vorschriften durchzuführen. Der Auftragnehmer führt die vorbeugende Wartung der Aufzugsanlage gemäß den Herstellervorgaben, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Vorschriften durch. Alle Wartungsarbeiten sind zu dokumentieren. Festgestellte Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen sind in der Dokumentation auszuführen. Die Gesamtdokumentation ist dem Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten in digitaler Form, im pdf-Format, zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation muss eindeutig der jeweiligen Aufzugsanlage und dem jeweiligen Wartungstermin zugeordnet werden können. Die Dokumentationen sind von beiden Seiten zu unterzeichnen. Die Vergütung der Dokumentation ist innerhalb der Einheitspreise eizukalkulieren. | — |
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