69/2026VGV OUVERT
Die Stadt beabsichtigt die Errichtung eines neuen städtischen Bauhofs auf einem hierfür vorgesehenen Grundstück. Für das Grundstück wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, der speziell im Hinblick auf die geplante Nutzung entwickelt wurde. Die Festsetzungen und Vorgaben des Bebauungsplans sind bei der weiteren Planung zwingend zu berücksichtigen. Der Neubau soll einen zeitgemäßen, funktionalen und wirtschaftlichen Betrieb des städtischen Bauhofs ermöglichen und die heutigen sowie absehbaren zukünftigen Anforderungen an einen modernen kommunalen Bauhof berücksichtigen. Im Vorfeld wurde durch die Stadt eine interne Machbarkeitsstudie erstellt. Diese basiert in wesentlichen Teilen auf den von den derzeitigen Bauhofmitarbeiterinnen und -mitarbeitern formulierten Anforderungen, Wünschen und Erfahrungswerten. Die Machbarkeitsstudie wird den im Verfahren zu beauftragenden Planern als Informations- und Ausgangsgrundlage zur Verfügung gestellt. Die in der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostengröße liegt bei insgesamt rund 4,0 Mio. € Brutto-summe. Die Machbarkeitsstudie stellt ausdrücklich keine abschließende Planung oder verbindliche Vorgabe für die weitere Projektbearbeitung dar. Vielmehr wird von den zukünftigen Planern erwartet, die bisherigen Überlegungen fachlich zu überprüfen, kritisch zu hinterfragen und unter Berücksichtigung der betrieblichen, funktionalen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Anforderungen weiterzuentwickeln.
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| Lot | Prestation | Exécution |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Objektplanung und Freianlagenplanung. Vergeben wird bei diesem Verfahren gesamtwirtschaftlich die Planungsleistungen für Gebäude (Objektplanung nach § 34 HOAI) und die Planungsleistungen für Freianlagen nach § 39 HOAI, sowie einzelne besondere Leistungen. Die anrechenbaren Kosten für Objektplanungen von Gebäuden und Innenräumen sind demnach die addierten (Netto-)Kosten - der Kostengruppe 300 im Sinne der DIN 276 und - anteilig der Kostengruppe 400 im Sinne der DIN 276 nach Maßgabe des § 33 Abs. 2 HOAI. Kostengruppe 300 = 1.814.812,43 € Kostengruppe 400 = 476.430,00 € (für die Honorarermittlung werden diese Kosten anteilig berechnet). Die anrechenbaren Kosten für die Planung von Freianlagen sind die (Netto-)Kosten der Kostengruppe 500 im Sinne der DIN 276. Kostengruppe 500 = 631.757,58 € | Dez. 2026 |
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