TBR.21-26-079VGV OUVERT

Winterdienstverpflichtungen auf städtischen Gehwegen, Überwegen, Treppen und an Bushaltestellen für die Winterperiode 2026/27

Autorité contractante
Stadt Remscheid, Fachdienst Recht und Vergabe, Abteilung Zentrale Vergabestelle
Lieu d'exécution
Remscheid, Kreisfreie Stadt
Date de soumission
22. September 2026, 07:00 dans 18 jours
Prestation
CPV 90600000
Original
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Beschafft werden Blindenleitstreifen an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet, darunter an Bushaltestellen, auf Gehwegen, Fußwegen und Inseln.

Die Leistungen umfassen die Verlegung von Blindenleitstreifen an spezifischen Örtlichkeiten wie Mühlenstr./Wupperstr., Am Stadion vor dem Jahnplatz, Albrecht-Thaer-Str./Röntgenstr./Ringstr./Rader Str. rund um den Kirmesplatz sowie Ringstr./Röntgenstr. vor Grünflächen.

Weitere Ausführungsorte sind Am Finkenschlag/Hardtstr. als Verbindungsweg und Gehweg, Thüringsberg entlang der Fahrbahn, Mollplatz als Insel, Poststr./Kölner Str. am Bismarckplatz sowie verschiedene Abschnitte der Schwelmer Str. zwischen definierten Hausnummern und landmarks.

Zusätzlich erfolgen Arbeiten an der Gartenstr./Poststr. auf Fußweg und Fahrbahn, an der Poststr. zwischen Sackgasse und Nr. 10, an der Botengasse, im Bereich Wupperstr./Hardtpark neben dem Finanzamt sowie auf Wegen zur Altentagesstätte und zur Spielberggasse.

Die Ausführung beinhaltet teilweise den Ausschluss von Treppen und die Berücksichtigung von Grünanlagen, Parkplatzbereichen und spezifischen Breitenangaben wie 2 m bei der Fahrbahn.

Source : Strecke 95 mit Bild Stand 17_08_26.pdf , page 1–4 Ce texte a été généré automatiquement à partir des documents de la consultation. Il peut contenir des erreurs et ne fait pas partie de l'avis officiel — seuls les documents de la consultation font foi.
Description de l'acheteur

Die TBR haben nach § 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (StrRS) auf Gehwegen vor Grundstücken, deren Eigentümerin die Stadt Remscheid ist, den Winterdienst gem. § 4 StrRS durchzuführen. Ebenso haben die TBR nach § 4 Abs. 4 Satz 2 der StrRS an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse durch die Räumung des durch den Städtischen Winterdienst entstandenen Schneewalles zwischen Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn die Verkehrssicherheit der Zu- und Abgänge zu den Bussen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang werden 13 Winterdienststrecken auf Gehwegen und Überwegen sowie 16 Winterdienstpläne an Bushaltestellen, (lt. Anhang) zur Vergabe an externe Unternehmer ausgeschrieben.

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Lots

La consultation est divisée en 16 lots ; les offres sont admises par lot ou pour plusieurs lots.

Lot Prestation Exécution
LOT-0001 Strecke 33 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0002 Strecke 68 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0003 Strecke 69 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0004 Strecke 71 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0005 Strecke 90 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0006 Strecke 91 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0007 Strecke 92 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0008 Strecke 93 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0009 Strecke 95 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0010 HSt 01, 02, 03, 04 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0011 HSt 05, 06, 07, 08, 09, 10 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0012 HSt 11, 12, 13, 14, 15, 16 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0013 Strecke 96 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0014 Strecke 03 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0015 Strecke 10 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027
LOT-0016 Strecke 17 Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern. Okt. 2026 – Apr. 2027

Documents de l’appel d’offres

Procédure

Type de procédure
VGV
Publié
20. August 2026
Date limite des questions
14. September 2026
Date de soumission
22. September 2026, 07:00

Acheteur

Service
Stadt Remscheid, Fachdienst Recht und Vergabe, Abteilung Zentrale Vergabestelle
Contact
ausschreibung@remscheid.de
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