Gesonderte Beratung und Betreuung für Flüchtlinge
Gesonderte Beratung und Betreuung ÜWH von Personen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld nach § 1 Abs. 1 S. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen Anhalt (AufnG)
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.