2026-GB313-00026VGV OUVERT
Beschafft werden Planungsleistungen für Freianlagen der Kostengruppe 500/400 in den Leistungsphasen 1 bis 8 entsprechend dem Leistungsbild nach § 39/53,55 HOAI 2021.
Gegenstand ist die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung des denkmalgeschützten Mittelparks am Standort Friedrichstadt des Städtischen Klinikums Dresden.
Das Gelände wird durch das Städtische Klinikum Dresden genutzt und die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Freianlagenplanung entspr. des Leistungsbildes § 39/53,55 HOAI 2021 für die KGR 500/400 in den LPH 1 bis 8, stufenweise Beauftragung
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| Lot | Prestation | Exécution |
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| LOT-0000 | Klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung des denkmalgeschützten Mittelparks am Standort Friedrichstadt des Städtischen Klinikums Dresden Das Städtische Klinikum Dresden plant die Sanierung des sogenannten Mittelparks am Standort Friedrichstadt. Der unter Denkmalschutz stehende Park ist von historischer Bedeutung und besonders schützenswert. Aus diesen Gründen ist es das Anliegen des Städtischen Klinikums Dresden, diesen an die Nutzungsbedingungen und den Klimawandel anzupassen. Das Förderprojekt soll dazu dienen, den bestehenden Park zu erhalten, strukturelle und ökologische Defizite zu beseitigen und Potenziale für Klimaanpassung, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität zu aktivieren. Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Freianlagenplanung der KG 500/400 in den Leistungsphasen 1 bis 8 entsprechend des Leistungsbildes in § 39/53,55 HOAI 2021. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertragsformular nebst Anlagen. Die weiteren benötigten Fachplanungsleistungen Infrastruktur/Tiefbau etc. werden durch den Auftraggeber parallel zueinander beauftragt. Daher ist von einem einheitlichen Projektstart auszugehen. Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln der Landeshauptstadt Dresden und aus Fördermitteln des Bundes. Es sind die Kostenvorgaben und Inhalte des Fördermittelgebers einzuhalten. | Mai 2027 – Feb. 2030 |
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