049-22VGV OUVERT
Beschafft wird die Errichtung eines Familienzentrums mit integrierter Kindertagesstätte für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren.
Der geplante Standort befindet sich auf oder am Gelände der Brüder-Grimm-Grundschule im Quartier Göttinger Bogen in Bebra.
Die Einrichtung soll als Begegnungsstätte dienen, bestehende Strukturen vernetzen und Angebote zur Inklusion sowie zur Betreuung sozial benachteiligter Familien und Familien mit Fluchthintergrund bereitstellen.
Die Stadt Bebra beabsichtigt die Fachplanungsleistungen für Frei- und Verkehrsanlagen für den Neubau eines Familienzentrums mit Kita, Begegnungsstätte/Cafeteria, Familienbüro, Bücherei und Seminarräumen zu beauftragen. In diesem Verfahren sollen die Leistungsphasen 5-9 aus den Leistungsbild Freianlagen und Verkehrsanlagen vergeben werden. Die Kosten für die Freianlagen/Verkehrsanlagen werden mit ca. 2,2 Mio. EUR veranschlagt. Die Außenanlagen für Kita und Krippe sind mit ca. 2.000 m² sowie Verkehrs- und Stellplatzflächen mit ca. 2.500 m² vorgesehen. Die Planung soll modellbasiert erfolgen, so dass ein Datenaustausch zwischen den Planungsbeteiligten per IFC Schnittstelle erfolgen kann.
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La consultation est divisée en 1 lots ; les offres sont admises par lot ou pour plusieurs lots.
| Lot | Prestation | Exécution |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Fachplanung Freianlagen/Verkehrsanlagen - Familienzentrum Begegnungsstätte Göttinger Bogen a) Freianlagenplanung gemäß §§ 38 ff. HOAI Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß Anlage 11 HOAI. Hierzu gehören insbesondere: - Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder, - Aufenthalts- und Kommunikationsbereiche, - Grün- und Pflanzflächen, - Wege und Platzflächen, - Einfriedungen, - Ausstattungselemente und Möblierung, - Entwässerung der Freianlagen. b) Verkehrsanlagenplanung gemäß §§ 45 ff. HOAI Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß Anlage 13 HOAI. Hierzu gehören insbesondere: - Zufahrts- und Erschließungsflächen, - Stellplatzanlagen, - Gehwege und Wegeverbindungen, - Vorplatzbereiche, - innere Verkehrsflächen des Grundstücks, - barrierefreie Erschließung. Die Vergabe erfolgt stufenweise: Leistungsstufe 1: Leistungsphase 5-8 Leistungsstufe 2: Leistungsphase 9 (Option) Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungsstufen besteht nicht. | — |
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