26-11-06-1200VGV OUVERT
Der Nachklärbeckenräumer auf der KA Hillscheid ist aufgrund der bisherigen Nutzungsdauer sowie ungünstiger Einbaubedingungen der Rücklaufschlammführung erneuerungsbedürftig. Weiterhin muss das Becken für einen dauerhaften Weiterbetrieb betontechnisch saniert werden. Hierzu wurden Ende April 2025 Vor-Ort-Untersuchungen zur betontechnologischen Bauwerksbeurteilung durchgeführt. Im Ergebnis darf davon ausgegangen werden, dass das Bauwerk in einem erhaltungswürdigen Zustand ist, wofür jedoch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Neben der Sanierung des bestehenden wurde auch der Bau eines neuen Nachklärbeckens auf der Fläche des bestehenden Schönungsteichs untersucht und technisch-wirtschaftlich bewertet. Auf Basis einer Wirtschaftlichkeits- und der Nutzwertanalyse wurde dem Neubau eines Nachklärbeckens unter Berücksichtigung der Betriebssicherheit und Zukunftsfähigkeit eine Vorteilhaftigkeit eingeräumt. Der Autraggeber hat bereits eine Bestandsanalyse erarbeiten lassen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden den Bietern in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme im Frühjahr 2028 zu beginnen.
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| Lot | Prestation | Exécution |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Neubau Nachklärbecken Kläranlage Hillscheid - Los 01 Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI, Leistungsphasen 1-9) und die Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9). Neben den Grundleistungen nach HOAI ist die Vergabe Besonderer Leistungen ebenfalls Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem den Vergabeunterlagen beigefügten Ingenieurvertrag. Die Besonderen Leistungen sind in der Anlage 2 des Ingenieurvertrags beschrieben und aufgelistet. --- Der Auftraggeber hat eine stufenweise Vergabe dieser Leistungen vorgesehen: In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für die jeweiligen Objekt- und Fachplanung sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 für die jeweiligen Objekt- und Fachplanung sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch. | — |
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