YHD-09VOB/A-EU OUVERT
Inhalt dieser Ausschreibung ist der Rückbau und die Erneuerung der als Steg E bezeichneten Ufersicherung des Innenhafens. Hierzu gehört der Rückbau der vorhandenen Uferwand mit Rückverankerung und Böschung, das Ziehen der Heckpfähle, der Einbau neuer Stahlpfähle als Steggründung, das Profilieren und Aufbauen einer Schüttsteinböschung, der Aufbau des neuen Steges E mit Landanschlüssen und technischer Ausrüstung sowie das Setzen neuer Heckpfähle. Die ausgeschriebene Leistung umfasst: - Rückbau und Entsorgung der Ufereinfassung „Steg E“ und Heckpfählen - Die Erneuerung der Uferböschung als Schüttsteinböschung mit integriertem Stegsystem und optional Setzen neuer Heckpfähle Für alle Unterlagen, die für das Projekt erstellt werden, gelten folgende Grundlagen: - Lagebezug: ETRS 1989 UTM Zone 32N; - Höhenbezug: m NHN (DHHN2016) . Der nach Maßgabe der Vergabeunterlagen verbindliche Zeitpunkt für den Baubeginn ist einzuhalten. Ab diesem Zeitpunkt gelten sämtliche im Bauzeitenplan angegebenen relativen Fristen, Ausführungsdauern und Meilensteine entsprechend ihrer zeitlichen Zuordnung als verbindliche Vertragsfristen. Wenn der AG alternativ einen eigenen Zeitplan vorlegt, muss darin der im Bauzeitenplan des AG vorgegebene Ausführungszeitraum (Beginn bis Ende) von 87 Kalendertagen zwingend berücksichtigt werden!
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| Lot | Prestation | Exécution |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Wiederherstellung des Yachthafens Damp Inhalt dieser Ausschreibung ist der Rückbau und die Erneuerung der als Steg E bezeichneten Ufersicherung des Innenhafens. Hierzu gehört der Rückbau der vorhandenen Uferwand mit Rückverankerung und Böschung, das Ziehen der Heckpfähle, der Einbau neuer Stahlpfähle als Steggründung, das Profilieren und Aufbauen einer Schüttsteinböschung, der Aufbau des neuen Steges E mit Landanschlüssen und technischer Ausrüstung sowie das Setzen neuer Heckpfähle. Die ausgeschriebene Leistung umfasst: - Rückbau und Entsorgung der Ufereinfassung „Steg E“ und Heckpfählen - Die Erneuerung der Uferböschung als Schüttsteinböschung mit integriertem Stegsystem und optional Setzen neuer Heckpfähle Für alle Unterlagen, die für das Projekt erstellt werden, gelten folgende Grundlagen: - Lagebezug: ETRS 1989 UTM Zone 32N; - Höhenbezug: m NHN (DHHN2016) . Der nach Maßgabe der Vergabeunterlagen verbindliche Zeitpunkt für den Baubeginn ist einzuhalten. Ab diesem Zeitpunkt gelten sämtliche im Bauzeitenplan angegebenen relativen Fristen, Ausführungsdauern und Meilensteine entsprechend ihrer zeitlichen Zuordnung als verbindliche Vertragsfristen. Wenn der AG alternativ einen eigenen Zeitplan vorlegt, muss darin der im Bauzeitenplan des AG vorgegebene Ausführungszeitraum (Beginn bis Ende) von 87 Kalendertagen zwingend berücksichtigt werden! | — |
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