OB/02.01/26/14-VgVVGV OUVERT
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| Lot | Prestation | Exécution |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Errichtung von zwei Funktionsgebäuden am Scheibe-See/Hoyerswerda; Planungsleistung Technische Ausrüstung / Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen nach § 55 HOAI 2021; Vergabe-Nr. OB/02.01/26/14-VgV Das Westufer des Scheibe-Sees soll einer touristischen Nutzung zugeführt werden. Die Stadt Hoyerswerda als Vorhabensträger wird Planungs- und Baumaßnahmen für die touristische Entwicklung am Scheibe-Sees in Eigenregie, unter Verwendung weiterer Fördergelder, vorantreiben. Für das Untersuchungsgebiet des Scheibe-Sees liegen eine Vielzahl von Modellierungen und Planungen vor. Die Stadt Hoyerswerda beauftragte die eta AG engineering mit der Erarbeitung der Planung zur „Verbesserung der Erschließung Westufer Scheibe-See.“ Diese fanden in der vorliegenden Entwurfsplanung vom 12.01.2024 Eingang und sind weiterhin zu beachten. Als neues Wahrzeichen wird eine Landmarke – ca. 34 m hoher Aussichtsturm errichtet. Des Weiteren sind zwei Funktionsgebäude am Scheibe-See geplant, Status Vorplanung, welche mit der weiteren Planung umgesetzt werden sollen. Für das Planungsgebiet gilt der bestätigte Bebauungsplan „Badestrand Westufer Scheibe-See“, 2. Änderung. Das Vorhaben befindet sich im Freistaat Sachsen, Landkreis Bautzen, ca. 4 km östlich der Stadt Hoyerswerda. An den Scheibe-See grenzen des Weiteren die Orte Riegel und Tiegling im Südosten, sowie Burg im Norden an. Ergebnis der zu erstellenden Planungsleistungen sind Fachplanungen für die elektrotechnischen und fernmelde- und informationstechnischen Anlagen und Pläne der Technischen Ausrüstungen für zwei Funktionsgebäude in der Böschung, am Strandbereich des Westufers Scheibe-See. Bezugnehmend auf die oben genannte Entwurfsplanung sind zwei Baufenster im Lageplan vorgesehen. Die zwei Funktionsgebäude werden, als erweiterte Rohbauten. Erweiterter Rohbau definiert sich für unser Projekt mit der Erstellung einer fertigen baulichen Hülle mit allen Innenwänden, Türen, Fenster, Erstanstriche, Fußbodenoberkante Estrich, usw., sowie Bereitstellung der grundlegenden technischen Ausstattungen für die Sicherstellung der benannten Funktionen der Gebäude. Das Angebot soll für die Leistungsphasen 3 – 9 nach § 55 HOAI erfolgen. Mit der Entwurfsplanung wird die Finanzierung und Bauzeit definiert, sowie mit der Kostenberechnung die Fördermittel final beantragt. | — |
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