534/26VGV OUVERT

Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für die Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg

Autorité contractante
Hansestadt Havelberg
Lieu d'exécution
Stendal
Date de soumission
14. September 2026, 10:00 dans 10 jours
Prestation
CPV 71410000
Original
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Description du projet

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Mit Datum vom 28.11.2024 fasste der Stadtrat der Hansestadt Havelberg den Beschluss zur Aufstellung eines gesamträumlichen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg. Das Plangebiet des Flächennutzungsplans umfasst eine Größe von insgesamt 14.916 Hektar. Innerhalb dieses Plangebietes ist unter anderem die Darstellung von Sondergebieten für die Windenergienutzung (ca. 759 ha) und Freiflächenphotovoltaikanlagen (ca. 89 ha) als potenzielle Eignungsflächen geplant. Zur Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen zur Erstellung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg mit einem Plangebiet von insgesamt 14.916 Hektar wird dieses europaweite VgV-Verfahren durchgeführt. Die Hansestadt Havelberg in der heutigen Ausdehnung entstand durch die Eingemeindung der ehemals selbständigen Gemeinden Jederitz, Nitzow, Vehlgast-Kümmernitz am 01.01.2002 und Garz, Kuhlhausen und Warnau am 01.01.2005. In der Einheitsgemeinde leben 6.424 Einwohner (Stand 30.11.2025), womit das Plangebiet mit 43,4 Einwohnern je km² sehr dünn besiedelt ist. Derzeit sind im Gebiet 2 Flächennutzungspläne wirksam: - Flächennutzungsplan der Stadt Havelberg (1993) - Flächennutzungsplan der Ortschaft Nitzow (1991) Die wirksamen Flächennutzungspläne sind über 30 Jahre alt und berücksichtigen bisher kein einheitliches, die gesamte Einheitsgemeinde umfassendes Planungskonzept. Zudem sind die darin enthaltenen Planungsziele aufgrund des demografischen Wandels teilweise nicht mehr umsetzbar. Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans für die gesamte Einheitsgemeinde ist somit städtebaulich unbedingt erforderlich. Neben der Anpassung an die geänderten städtischen Gebietsstrukturen, den demografischen Wandel und den Klimaschutz ist auch die Sicherung einer bedarfsgerechten Bereitstellung von Entwicklungsflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie sowie die Berücksichtigung der Aspekte der Förderung erneuerbarer Energien ein zentrales Anliegen. Das im Jahr 2021 fortgeschriebene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) 2035 der Hansestadt Havelberg beinhaltet hierzu unter anderem strategische Leitlinien und Empfehlungen.

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Lots

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Lot Prestation Exécution
LOT-0001 Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für die Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg II. Leistungsumfang Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen: 1. Grundleistung Die Grundleistungen umfassen die Bauleitplanung Flächennutzungsplan in den Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 18 HOAI i. V. m. Anlage 2 zu § 18 Abs. 2 HOAI. Leistungsinhalt sind vollumfänglich alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 - Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen Stufe 2 - Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung Stufe 3 - Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung Planmaßstab, Darstellungstiefe und Legende sind mit dem Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat 7 Ausfertigungen des Plans in gedruckter Form sowie vollständige Digitaldaten gemäß Abschnitt 3 zu liefern. 2. Besondere Leistungen Ergänzend zu den Grundleistungen sind folgende besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI zu erbringen. Diese sind im Angebot gesondert auszuweisen. Detaillierte Information zum Leistungsumfang finden Sie in der Leistungsbeschreibung.

Documents de l’appel d’offres

Procédure

Type de procédure
VGV
Publié
13. August 2026
Date limite des questions
04. September 2026
Date de soumission
14. September 2026, 10:00

Acheteur

Service
Hansestadt Havelberg
Contact
vergabeverfahren@abante.de
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