Die Haltestellen im Stadtgebiet Puchheim sollen sukzessive barrierefrei ausgebaut werden. In einer vorangegangenen Umsetzungsmaßnahme sind bereits 6 Haltestellen ausgebaut worden. Im hier zu vergebenden Auftrag sollen ca. 50 Haltepunkte ausgebaut werden. Die Bushaltestellen liegen zum größten Teil an Gemeindestraße, zum kleineren Teil an Kreisstraßen. Sie unterscheiden sich im Fahrgastaufkommen, aber auch im städtebaulichen Umfeld. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Anforderungen an den Haltestellenstandard. Vor diesem Hintergrund wurden mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) des Landkreises Fürstenfeldbruck im Jahr 2019 sämtliche Haltestellen entsprechend ihrem werktägigen Fahrgastaufkommen und ihrer verkehrlichen Funktion in vier Kategorien (A-D) eingeteilt. Auch der Ausbaustandard der Haltestellen orientiert sich aufgrund der sehr unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedeutung der Haltestellen an diesen vier Kategorien. Die Beläge aller Haltepunkte sind mit taktilen Elementen auszustatten. Da im Stadtgebiet vorrangig 12-Meter-Busse zum Einsatz kommen, sollte grundlegend eine barrierefrei ausgebildete Haltekante auf einer Mindestlänge von 14 Meter geschaffen werden. Sofern Änderungen am Straßenoberbau erforderlich sind, ist dies bis zu einer Tiefe von 60cm als Teil des Auftrages zu planen. Mehrere Haltestellen liegen im Bereich belasteter Böden, hier sind individuelle Lösungen für die Buchtenentwässerung erforderlich. Bodenfunde sind im Bereich der Bushaltestellen nicht zu erwarten. An den meisten Haltepunkten sollen Fahrgastunterstände vorgesehen werden. Die Planung der Fahrgastunterstände ist nicht Gegenstand des Auftrages, lediglich deren Positionierung. Die Fahrgastunterstände beschafft die Stadt Puchheim direkt. Die Pläne des Herstellers dieser Fahrgastunterstände einschl. Anforderungen an die Fundamente werden von der Stadt Puchheim zur Verfügung gestellt. Die Bodenplatte kann als Fertigteil des Herstellers oder in Ortbeton ausgeführt werden. Die bauliche Fertigstellung soll ab ca. 2028 bis 2032 erfolgen.
Es sind die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung gem. HOAI § 47 LPH 1-3 und 5-8 zu erbringen. Erforderliche Vermessungsleistungen werden durch Dritte erbracht. Eine Tragwerksplanung wird nicht erforderlich sein. Die Beprobung des Aushubes wird durch Dritte erfolgen. Alle Abfragen bei den Trägern von Sparten und die Beschaffung der notwendigen Unterlagen ist Grundleistung des Bieters. Auch ist, sofern erforderlich, die Planung der Entwässerung Grundleistung des Bieters. Die Planung verkehrsregelnde Maßnahmen ist als besondere Leistung zu erbringen. Die Vergabe der Bauleistung und Ausführung soll in mindestens 3 Bauabschnitten erfolgen. Die Festlegung der Bauabschnitte erfolgt im Zuge der Ausführung des Auftrages.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Les documents de l’appel d’offres n’ont pas pu être chargés automatiquement. Vous les trouverez directement auprès du donneur d’ordre.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.