05/FI-AD/2026VGV OUVERT
Der Auftragnehmer betreibt in eigenem Namen sowie auf eigene Rechnung und Gefahr die Cafeteria zur Versorgung der Beschäftigten und der Gäste der Auftraggeberin am Standort Dresden. Neben einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen Angebot an Speisen und Getränken erbringt der Auftragnehmer weitere, mit seiner Tätigkeit abgestimmte Service- und Dienstleistungen. Diese basieren auf den vereinbarten Qualitätsmaßstäben entsprechend den Ansprüchen des Gästekreises innerhalb der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer übernimmt alle Rechte und Pflichten einer nach den gültigen Gesetzen und Vorschriften erforderlichen Betriebsführung eines gastronomischen Betriebs in der Mitarbeiter- und Gästeverpflegung.
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| Lot | Prestation | Exécution |
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| LOT-0001 | Bewirtschaftung Cafeteria (05/FI-AD/2026) Der Auftragnehmer betreibt in eigenem Namen sowie auf eigene Rechnung und Gefahr nach den folgenden Bestimmungen dieses Vertrags die Cafeteria zur Versorgung der Beschäftigten und der Gäste der Auftraggeberin. Aktuell beschäftigt die Auftraggeberin am Standort Tannenstraße 4b in Dresden ca. 600 Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund von Beratungen und Schulungen können darüber hinaus täglich ca. 25 Gäste/Besucher ebenfalls die Leistungen der Cafeteria in Anspruch nehmen. Die Cafeteria dient den Beschäftigten und Gästen als gastronomisches Zentrum sowie in den Pausen und auch außerhalb der Arbeitszeiten als Kommunikations- und Erholungsstätte. Neben einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen Angebot an Speisen und Getränken erbringt der Auftragnehmer weitere, mit seiner Tätigkeit abgestimmte Service- und Dienstleistungen. Diese basieren auf den vereinbarten Qualitätsmaßstäben entsprechend den Ansprüchen des Gästekreises innerhalb der Auftraggeberin. Als wesentliche Qualitätsmaßstäbe bei den täglichen operativen Leistungen werden Aspekte wie Frische und Abwechslung im Angebot, Serviceorientierung aller Mitarbeiter des Auftragnehmers, Flexibilität, Freundlichkeit und Individualität für die jeweilige Einzelleistung vorausgesetzt. Der Auftragnehmer übernimmt alle Rechte und Pflichten einer nach den gültigen Gesetzen und Vorschriften erforderlichen Betriebsführung eines gastronomischen Betriebes in der Mitarbeiter- und Gästeverpflegung. Die für die ordnungsgemäße Lieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken erforderlichen baulichen und sonstigen Investitionen (jeweils grundstücksbezogen) werden von der Auftraggeberin übernommen. Eine Erweiterung des Inventars ist hierunter nicht zu verstehen. | Nov. 2026 – Nov. 2027 |
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