VgV_Umgestaltung_Leonhardsplatz_VERK_FREIVGV OUVERT

Umgestaltung Leonhardsplatz

Autorité contractante
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Lieu d'exécution
Stuttgart, Stadtkreis
Date de soumission
15. Oktober 2026, 08:00 dans 1 jours
Prestation
CPV 71000000
Original
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Description du projet

Gegenstand des Verfahrens sind die Planung der Verkehrsanlagen und Freianlagen für die Umgestaltung des Leonhardsplatzes einschließlich der Anschlussbereiche Hauptstätter Straße/B 14, Pfarrstraße und Esslinger Straße (ca. 4.000 m²). Ziel ist eine gestalterisch und funktional hochwertige Verbindung zwischen dem Stuttgart Moving Image Center (SMIC), der Leonhardskirche und der angrenzenden Bebauung. Vorgesehen sind eine Fußgängerzone zwischen SMIC und Leonhardskirche, die erforderlichen Verkehrsflächen um das SMIC sowie eine möglichst homogene Oberflächengestaltung. Zu entwickeln ist ein ortsangemessenes Ausstattungs-, Möblierungs- und Begrünungskonzept unter Erhalt des Baumbestands. Das Projekt muss zügig geplant und baulich umgesetzt werden. Die Fertigstellung der öffentlichen Flächen steht im Zusammenhang mit der Eröffnung des SMIC; die Anforderungen an den Bauablauf sind zu berücksichtigen. In der 2. Stufe ist durch die ausgewählten Bewerber ein Gestaltungsteil zu bearbeiten.

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Lots

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Lot Prestation Exécution
LOT-0000 Umgestaltung Leonhardsplatz Vergabe von Leistungen für die Planung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3 Abschnitt 4, § 47 Leistungsbild, Leistungsphasen 1 - 8 u. örtliche Bauüberwachung und für die Planung Freianlagen nach HOAI Teil 3 Abschnitt 2, § 39 Leistungsbild, Leistungsphasen 1 - 8 sowie von besonderen Leistungen (u.a. örtliche Bauüberwachung) 1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss, Auswah- lund Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Bieter, welcher nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, soll mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt werden. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 175 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart. Jede Stufe steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber die Stufe schriftlich abruft. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller oder einzelner Stufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen einer Stufe unverzüglich auszuführen, wenn der Auftraggeber den Auftrag für die Stufe erteilt. Näheres regelt der Vertrag bzw. die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart (AVBS). Die Bearbeitung des Gestaltungsteils erfolgt in der zweiten Stufe des Verfahrens. Die hierfür ausgewählten Bieter erhalten die Aufgabenstellung einschließlich der zugehörigen Anlagen. Die Bearbeitungszeit ist derzeit für den Zeitraum vom 14.11.2026 bis zum 18.01.2027 vorgesehen. Änderungen bleiben vorbehalten. Feb. 2027 – Dez. 2033

Documents de l’appel d’offres

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Procédure

Type de procédure
VGV
Publié
08. September 2026
Date de soumission
15. Oktober 2026, 08:00

Acheteur

Service
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Contact
65-8DLZBau@stuttgart.de
Original
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