L1-2026-003VGV OUVERT
Der NLWKN möchte die Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Schöpfwerks Niendorf (Amt Neuhaus) mit den Losen 1 "Umweltplanung" und 2 "Ingenieurbauwerk" vergeben. Nähere Informationen entnehmen sie bitte den beiliegenden Bewerbungsbedingungen mit Anlagen sowie der Leistungsbeschreibung. Das Vergabeverfahren wird als "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb" nach § 17 Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen können Sie sich nun im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Füllen Sie hierfür bitte die unter dem Reiter "Teilnehmerunterlagen" hochgeladenen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb aus und laden Sie die geforderten Unterlagen im Vergabeportal hoch. Eine Auflistung der vorzulegenden Bewerbungsunterlagen finden sie in Anlage 2 Bewerbungsbogen unter der Nummer 1.3. Das Schöpfwerk Niendorf wurde in den 1960ern in der DDR errichtet und entwässert das Einzugsgebiet der Krainke mit etwa 12.240 ha. Es schützt dadurch Siedlungsgebiete und landwirtschaftliche Flächen bei Elbehochwasser und Rückstau in die Sude oder bei Eigenhochwasser der Sude. Der am Schöpfwerk angeschlossene rechte Krainkedeich wurde im Jahr 2014 auf die Höhe des neuen Bemessungshochwassers angepasst. Die Sanierung und höhenmäßige Anpassung des linken Krainkedeiches erfolgte im Jahr 2016. Eine Anpassung an die neuen Bemessungswasserstände ist im Bereich des Schöpfwerkes noch nicht erfolgt, so dass Minderhöhen von 30 cm vorhanden sind. Sechs installierte Propellerpumpen verfügen über eine Gesamtleistung von etwa 11,7 m³/s, die Pumpen stammen aus der Zeit des Baues von 1963 und befinden sich Teils in schlechtem Zustand, zwei Pumpen wurden 2005 und 2006 erneuert. Eine Rechenreinigungsanlage ist nicht vorhanden. Daneben verfügt das Schöpfwerk über 4 Freiflutkanäle, die der regulären Entwässerung außerhalb der Hochwasserzeiten dienen, wobei diese nicht den Anforderungen an die Durchgängigkeit nach WRRL genügen. Im Jahre 2016 wurde eine Bedarfsplanung erstellt, mit dem Ergebnis eine Grundinstandsetzung vorzunehmen. Für die Planung der Grundinstandsetzung wurden seit 2021 Ingenieurplanungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und Teilen von 4 erbracht. Im Rahmen der Planungen wurden verschiedene Bauteile des Schöpfwerkes näher untersucht: Beton, Putz, Druckrohrleitungen, Schmutzwasserkanal, etc.. Das Ergebnis der Planungen zeigte, dass annähernd sämtliche Anlagenteile des Schöpfwerkes saniert, ausgetauscht oder neu gebaut werden müssten. Aufgrund des absehbaren umfangreichen Instandsetzungsaufwands wurde 2025 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht, ob ein Ersatzneubau des Schöpfwerks eine technisch und wirtschaftlich bessere Lösung darstellen kann als eine Sanierung des Bestandes. Der NLWKN beabsichtigt auf Grundlage der bisherigen Planungen und der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie aus 2025 das bestehende Schöpfwerk durch einen zeitgemäßen Neubau, am Standort des bestehenden Schöpfwerks zu ersetzen. Der Schöpfwerksneubau soll die aktuellen Anforderungen beim Bemessungswasserstand, der Durchgängigkeit und dem fischfreundlichen und wirtschaftlichen Betrieb erfüllen. Zudem soll durch eine Erhöhung der Pumpenkapazität dem Klimawandel Rechnung getragen werden. Folgende Binnenwasserstände sind durch das Schöpfwerk sicherzustellen: - höchstzulässiger Binnenpeil: +7,80 mNHN - höchster Winterpeil +7,70 mNHN - höchster Sommerpeil +7,40 mNHN - tiefster Binnenpeil +7,20 mNHN Das Bemessungshochwasser liegt derzeit bei 10,60 m+NHN und die entsprechende Ausbauhöhe des Deiches unter Berücksichtigung eines Freibordes von 70 cm bei +11,30 mNHN. Die im folgenden aufgeführten Abflüsse sind durch die Pumpen des Schöpfwerkes abzuführen, sofern der Außenwasserstand über dem Binnenwasserstand liegt: - Höchster Hochwasserabfluss HHQ: 11,142 m³/s - Bemessungshochwasserabfluss: 11,30 m³/s - Bemessungshochwasserabfluss mit Berücksichtigung Klimaanpassungsfaktor: 13,715 m³/s - Sommermittelwasserabfluss SMQ: 2,076 m³/s Die Pumpen müssen auf geodätische Förderhöhen zwischen 0,00 m und 3,20 m ausgelegt werden. Diese Randbedingungen sind auch bei der Planung der Freiflut und der damit verbunden Fischaufstiegsanlage zur Sicherstellung der Binnenpeile und der Durchgängigkeit zu berücksichtigen. Das derzeitige Schöpfwerk Niendorf liegt in diversen naturschutzrechtlich geschützten Gebieten: - Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (Lage des technischen Bauwerkes innerhalb des Gebietsteiles A, unmittelbar angrenzend an den streng geschützten Gebietsteil C) - FFH-Gebiet "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht" - EU-Vogelschutzgebiet "Niedersächsische Mittelelbe" (Lage des technischen Bauwerkes außerhalb des EU-Vogelschutzgebietes, jedoch unmittelbar an das EU-Vogelschutzgebiet angrenzend) - Kohärenzsicherungsmaßnahme für die Fischarten Bitterling und Steinbeißer im unmittelbaren Umfeld Die entsprechenden Schutzgebietsvorschriften sind bei der Planung zu berücksichtigen.
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| Lot | Prestation | Exécution |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Umweltplanung Eine ausführliche Darstellung ist den Anlagen 1a "Leistungsbeschreibung Los Umweltplanung" bzw. 1b "Leistungsbeschreibung Los Ingenieurbauwerk" zu entnehmen! Ziel der Planungen ist der Abriss des bestehenden Schöpfwerks und die Errichtung eines modernen Schöpfwerkes, das den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Hochwasserschutz entspricht, sowie einen wirtschaftlichen und energieeffizienten Betrieb ermöglicht. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zur Durchgängigkeit zu erfüllen und die naturschutzfachlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich fischschonender Pumpentechnik und der umliegenden Schutzgebiete, einzubeziehen. Das Schöpfwerk soll möglichst flächen- und ressourcenschonend neu errichtet werden, dafür ist nach Möglichkeit mit der Verwendung von Recyclingbaustoffen und nachwachsenden Rohstoffen zu planen. Dazu sind bei der Ermittlung der Vorzugsvariante Lebenszykluskosten und Klimawirkung mit zu berücksichtigen, insbesondere sind CO2-Schattenpreise zu ermitteln. Hierbei sind auch die Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG) und der niedersächsischen Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) zu berücksichtigen. Eine DGNB-zertifizierte nachhaltige Zero-Emission-Baustelle wird angestrebt. Zur Verkürzung der Bauzeit und Vereinfachung von Betrieb und Unterhaltung sind Überlegungen hinsichtlich modularer Bauweise und Verwendung von Fertigbauteilen anzustellen. Die in Rede stehenden Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt und nach Abschluss des Verfahrens aus Finanzierungsgründen leistungsphasenweise beauftragt. Geplant ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 (Vorplanung), sowie bei Vorliegen der Finanzierungszusage der Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung). Eine rechtskräftige Genehmigung ist für 2029 anzustreben. Los 1 "Umweltplanung" umfasst die umweltplanerischen Leistungen, die für einen Planfeststellungsantrag mit UVP-Pflicht notwendig sind. Die Leistungen werden aufgrund der vielfältigen Betroffenheiten von Schutzgebieten und -gütern der Honorarzone 3 zugeordnet. Der genaue Umfang optionalen und der besonderen Leistungen wird in der Verhandlungsphase festgelegt. Aktuell laufen erste Abstimmungen mit den unteren Naturschutzbehörden (Landkreis und Biosphärenreservatsverwaltung) zu den voraussichtlich notwendigen Kartierungen und zum Untersuchungsumfang. Unteranderem beinhaltet Los 1: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 HOAI) - Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1.1 HOAI) - Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht - FFH-Verträglichkeitsprüfung - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie - Scoping (Unterlage und Termin) Los 2 "Ingenieurbauwerk" umfasst unteranderem die Grundleistungen der HOAI-Leistungsbilder - Gebäude (§ 34 HOAI) - Freianlagen (§39 HOAI) - Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) - Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) - Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) - Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) - Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI) - Planungsbegleitende Vermessung (Anlage 1.4 HOAI) sowie diverse besondere Leistungen. In Teilen werden Leistungsphasen der Grundleistungen, sowie Besondere Leistungen lediglich optional vergeben! Eine ausführliche Darstellung, welche Leistungen optional sind, ist den Anlagen 1a und 1b zu entnehmen! Die endgültige Festlegung des Leistungsumfangs erfolgt in der Verhandlungsphase. Ein Abruf der optionalen Leistungen erfolgt leistungsphasenweise für jede Leistung gesondert schriftlich durch den Auftraggeber. Hierbei behält sich der Auftraggeber die Option vor, die optionalen Leistungen einzeln oder nicht abzurufen. Ein Anspruch auf Abschluss weiterführender Verträge nach Beendigung einer Leistungsphase für die folgende Leistungsphase besteht nicht. Zudem behält sich der Auftraggeber vor (optional), den Auftragnehmer mit den in der HOAI 2021 aufgeführten Besonderen Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen zu beauftragen, wenn diese erforderlich sind, um das Planungsziel zu erreichen. Das Vergabeverfahren wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf dem Vergabeportal des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de veröffentlicht. Es wird ein voll-elektronisches zweistufiges EU-Vergabeverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (Bewerbungsphase) sind von den Bewerbern der beigefügte Bewerbungsbogen (Anlage 2) und Referenzdatenblatt (Anlage 3a und/oder 3b) ausgefüllt vorzulegen. Hiermit weisen die Unternehmen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ihre Eignung nach. Mit Angebotsaufforderung sind gegebenenfalls Nachweise durch den Bieter beizubringen, für die zum Teilnahmewettbewerb nur eine Eigenerklärung als vorläufiger Nachweis vorgelegt wurde. Die Auswahl unter den Bewerbern findet durch die Aus- und Bewertung der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorgelegten Unterlagen (Bewerbungsbogen und Referenzdatenblätter) anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 4) statt. Ausgehend von einer hinreichenden Anzahl von Bewerbern, werden im Nachgang zum Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV jeweils die drei Bewerber je Los mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt und zur Angebotsabgabe und ggf. zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Der Auftraggeber behält sich die mögliche Beauftragung eines Erstangebotes (ohne Verhandlungen) gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor. Die Bewertungsergebnisse der Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb werden bei den späteren Angebotsbewertungen nicht herangezogen. | — |
| LOT-0002 | Ingenieurbauwerk Eine ausführliche Darstellung ist den Anlagen 1a "Leistungsbeschreibung Los Umweltplanung" bzw. 1b "Leistungsbeschreibung Los Ingenieurbauwerk" zu entnehmen! Ziel der Planungen ist der Abriss des bestehenden Schöpfwerks und die Errichtung eines modernen Schöpfwerkes, das den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Hochwasserschutz entspricht, sowie einen wirtschaftlichen und energieeffizienten Betrieb ermöglicht. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zur Durchgängigkeit zu erfüllen und die naturschutzfachlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich fischschonender Pumpentechnik und der umliegenden Schutzgebiete, einzubeziehen. Das Schöpfwerk soll möglichst flächen- und ressourcenschonend neu errichtet werden, dafür ist nach Möglichkeit mit der Verwendung von Recyclingbaustoffen und nachwachsenden Rohstoffen zu planen. Dazu sind bei der Ermittlung der Vorzugsvariante Lebenszykluskosten und Klimawirkung mit zu berücksichtigen, insbesondere sind CO2-Schattenpreise zu ermitteln. Hierbei sind auch die Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG) und der niedersächsischen Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) zu berücksichtigen. Eine DGNB-zertifizierte nachhaltige Zero-Emission-Baustelle wird angestrebt. Zur Verkürzung der Bauzeit und Vereinfachung von Betrieb und Unterhaltung sind Überlegungen hinsichtlich modularer Bauweise und Verwendung von Fertigbauteilen anzustellen. Die in Rede stehenden Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt und nach Abschluss des Verfahrens aus Finanzierungsgründen leistungsphasenweise beauftragt. Geplant ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 (Vorplanung), sowie bei Vorliegen der Finanzierungszusage der Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung). Eine rechtskräftige Genehmigung ist für 2029 anzustreben. Los 1 "Umweltplanung" umfasst die umweltplanerischen Leistungen, die für einen Planfeststellungsantrag mit UVP-Pflicht notwendig sind. Die Leistungen werden aufgrund der vielfältigen Betroffenheiten von Schutzgebieten und -gütern der Honorarzone 3 zugeordnet. Der genaue Umfang optionalen und der besonderen Leistungen wird in der Verhandlungsphase festgelegt. Aktuell laufen erste Abstimmungen mit den unteren Naturschutzbehörden (Landkreis und Biosphärenreservatsverwaltung) zu den voraussichtlich notwendigen Kartierungen und zum Untersuchungsumfang. Unteranderem beinhaltet Los 1: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 HOAI) - Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1.1 HOAI) - Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht - FFH-Verträglichkeitsprüfung - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie - Scoping (Unterlage und Termin) Los 2 "Ingenieurbauwerk" umfasst unteranderem die Grundleistungen der HOAI-Leistungsbilder - Gebäude (§ 34 HOAI) - Freianlagen (§39 HOAI) - Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) - Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) - Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) - Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) - Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI) - Planungsbegleitende Vermessung (Anlage 1.4 HOAI) sowie diverse besondere Leistungen. In Teilen werden Leistungsphasen der Grundleistungen, sowie Besondere Leistungen lediglich optional vergeben! Eine ausführliche Darstellung, welche Leistungen optional sind, ist den Anlagen 1a und 1b zu entnehmen! Die endgültige Festlegung des Leistungsumfangs erfolgt in der Verhandlungsphase. Ein Abruf der optionalen Leistungen erfolgt leistungsphasenweise für jede Leistung gesondert schriftlich durch den Auftraggeber. Hierbei behält sich der Auftraggeber die Option vor, die optionalen Leistungen einzeln oder nicht abzurufen. Ein Anspruch auf Abschluss weiterführender Verträge nach Beendigung einer Leistungsphase für die folgende Leistungsphase besteht nicht. Zudem behält sich der Auftraggeber vor (optional), den Auftragnehmer mit den in der HOAI 2021 aufgeführten Besonderen Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen zu beauftragen, wenn diese erforderlich sind, um das Planungsziel zu erreichen. Das Vergabeverfahren wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf dem Vergabeportal des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de veröffentlicht. Es wird ein voll-elektronisches zweistufiges EU-Vergabeverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (Bewerbungsphase) sind von den Bewerbern der beigefügte Bewerbungsbogen (Anlage 2) und Referenzdatenblatt (Anlage 3a und/oder 3b) ausgefüllt vorzulegen. Hiermit weisen die Unternehmen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ihre Eignung nach. Mit Angebotsaufforderung sind gegebenenfalls Nachweise durch den Bieter beizubringen, für die zum Teilnahmewettbewerb nur eine Eigenerklärung als vorläufiger Nachweis vorgelegt wurde. Die Auswahl unter den Bewerbern findet durch die Aus- und Bewertung der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorgelegten Unterlagen (Bewerbungsbogen und Referenzdatenblätter) anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 4) statt. Ausgehend von einer hinreichenden Anzahl von Bewerbern, werden im Nachgang zum Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV jeweils die drei Bewerber je Los mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt und zur Angebotsabgabe und ggf. zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Der Auftraggeber behält sich die mögliche Beauftragung eines Erstangebotes (ohne Verhandlungen) gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor. Die Bewertungsergebnisse der Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb werden bei den späteren Angebotsbewertungen nicht herangezogen. | — |
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