03_364001_325780VGV OUVERT
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg - beabsichtigt, den Bau der Ortsumge-hung Wunstorf im Zuge der B 441 durchzuführen. Im Zuge dieser Baumaßnahme sind als vorgezogene landschaftspflegerische Schutzmaßnahme Erdkröten vor dem Einwandern in die Baustelle zu schützen (Maßnahme S 02 des Landschaftspflegerischen Begleitplans). Das ca. 1,6 km lange Baufeld des Bauabschnittes 1 wird mit dem Amphibienschutzzaun umzäunt, um ein Einwandern der nahen Erdkrötenpopulation zu verhindern. Fangeimer werden im Abstand von 10 m eingegraben. Während der Bauzeit sowie der Aktivitätszeit der Erdkrö-ten muss der Zaun beidseitig auf das Vorhandensein von Amphibien kontrolliert werden. Bei Vorfinden von Amphibien müssen diese auf die andere Seite des Baufeldes verbracht wer-den. Der Schutzzaun wird durch einen externen Auftragnehmer aufgestellt sowie betreut und gepflegt. Nach der Hauptwanderperiode wird jeder zweite Eimer verschlossen. Der Schutzzaun sowie die Eimer stehen während der Bauzeit von 02/27 bis 10/28.
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| Lot | Prestation | Exécution |
|---|---|---|
| LOT-0001 | 2026-63_OU_Wunstorf_Beutreuung_Amphibienschutzzaun Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. - Berücksichtigung der Ergebnisse der Voruntersuchung (z.B. UVS, FFH-VP) - Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange - Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG oder Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger) - Leistungen des Auftraggebers - Auflistung der wesentlichen Zwangspunkte (z.B. Zuwegung, Verkehrsführung, Gestaltungsanforderungen) - Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z.B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau, externe Firmen (z.B. Tiefbaufirma, Lanschaftsbaubetrieb)) - Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst) | — |
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